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Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit
- Taxen,
- Mietwagen,
- Krankenkraftwagen,
- gebündelten Bedarfsverkehr,
- Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,
benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung:
Sie müssen das 21. Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Hier können Sie die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW Ausflugsfahrten online beantragen. |
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis mit Reisepass
- eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) seit mindestens 2 Jahren
- behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen)
- eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).
Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen: - Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
- Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm - Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm - Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
- Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
- Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
- ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen
- wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe
Kosten
- bei Ersterteilung: 43,90 €
- bei Verlängerung: 38,00 €
- zzgl. - bei erforderlichem Umtausch des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein: ab 30,30 €
Sie können die Gebühr direkt online nach Ausfüllen des Antrages mit den unten genannten Zahlmethoden bezahlen.
Alternativ können Sie die Gebühr vor Ort bei Abholung bezahlen.
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Führerscheinstelle
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Höwing
Tel: 02381 17-8624
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Hofmeister
Tel: 02381 17-8625
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Huddleston
Tel: 02381 17-8629
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Reschke
Tel: 02381 17-8626
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Garbas
Tel: 02381 17-8615
Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit
- Taxen,
- Mietwagen,
- Krankenkraftwagen,
- gebündelten Bedarfsverkehr,
- Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,
benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung:
Sie müssen das 21. Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Hier können Sie die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW Ausflugsfahrten online beantragen. |
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis mit Reisepass
- eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) seit mindestens 2 Jahren
- behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen)
- eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).
Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen: - Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
- Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm - Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm - Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
- Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
- Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
- ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen
- wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe
- bei Ersterteilung: 43,90 €
- bei Verlängerung: 38,00 €
- zzgl. - bei erforderlichem Umtausch des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein: ab 30,30 €
Sie können die Gebühr direkt online nach Ausfüllen des Antrages mit den unten genannten Zahlmethoden bezahlen.
Alternativ können Sie die Gebühr vor Ort bei Abholung bezahlen.
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Herr
Höwing
352
Herr
Hofmeister
354
Frau
Huddleston
353
Frau
Reschke
355
Herr
Garbas
356
Herr
Höwing
352
Herr
Hofmeister
354
Frau
Huddleston
353
Frau
Reschke
355
Herr
Garbas
356
Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit
- Taxen,
- Mietwagen,
- Krankenkraftwagen,
- gebündelten Bedarfsverkehr,
- Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,
benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung:
Sie müssen das 21. Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Hier können Sie die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW Ausflugsfahrten online beantragen. |
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis mit Reisepass
- eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) seit mindestens 2 Jahren
- behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen)
- eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).
Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen: - Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
- Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm - Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm - Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
- Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
- Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
- ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen
- wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe
Amtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski