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Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf (Arbeitgeber:innen)

- Hilfen für Arbeitgeber:innen -

Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung dauerhaft zu sichern. Dazu bieten wir vielfältige Angebote:

Wir beraten in allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsleben und sind Ansprechpartner:innen für:

  • Berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • Betriebliche Helferinnen und Helfer (Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung sowie Betriebs- und Personalräte).

Menschen mit Schwerbehinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte sollen so vor behinderungsbedingten Nachteilen geschützt werden. Wir sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn die Kündigung droht. Mit allen Beteiligten suchen wir nach Lösungen. Vor einer Kündigung muss das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zustimmen. Wichtige Hinweise zum besonderen Kündigungsschutz finden Sie auch auf der Internetseite des LWL (Adresse s.u.).

Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis (im Rahmen von Prävention) und in Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können wir beteiligt werden.

Folgende finanzielle Zuschüsse -teilweise bis zur vollen Höhe der entstehenden Kosten- können von uns an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährt werden:

  • Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeitsplätzen (Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung sowie die Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Gebrauch der geförderten Maßnahme)

 

Wir beraten zu finanziellen Leistungen, die durch den LWL bewilligt werden können.

Unsere Arbeit ist vertraulich und kostenlos. Gern informieren wir Sie in Ihrem Betrieb in einem persönlichen Gespräch.

Wir arbeiten eng mit folgenden Partner:innen zusammen:

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber.

Kosten

keine

Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf (Arbeitgeber:innen)

Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung dauerhaft zu sichern. Dazu bieten wir vielfältige Angebote:

Wir beraten in allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsleben und sind Ansprechpartner:innen für:

  • Berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • Betriebliche Helferinnen und Helfer (Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung sowie Betriebs- und Personalräte).

Menschen mit Schwerbehinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte sollen so vor behinderungsbedingten Nachteilen geschützt werden. Wir sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn die Kündigung droht. Mit allen Beteiligten suchen wir nach Lösungen. Vor einer Kündigung muss das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zustimmen. Wichtige Hinweise zum besonderen Kündigungsschutz finden Sie auch auf der Internetseite des LWL (Adresse s.u.).

Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis (im Rahmen von Prävention) und in Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können wir beteiligt werden.

Folgende finanzielle Zuschüsse -teilweise bis zur vollen Höhe der entstehenden Kosten- können von uns an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährt werden:

  • Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeitsplätzen (Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung sowie die Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Gebrauch der geförderten Maßnahme)

 

Wir beraten zu finanziellen Leistungen, die durch den LWL bewilligt werden können.

Unsere Arbeit ist vertraulich und kostenlos. Gern informieren wir Sie in Ihrem Betrieb in einem persönlichen Gespräch.

Wir arbeiten eng mit folgenden Partner:innen zusammen:

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber.

keine

Behinderung, Kündigung, Ausgleichsabgabe, finanzielle Hilfe, begleitende Hilfe, Arbeitgeber, Unterstützung, finanzielle HIlfe, Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1647/show
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Stadthausstraße 3 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6766

Herr

Pieper

209

02381 17-6761
pieper@stadt.hamm.de

Frau

Benteler

212

02381 17-6760
benteler@stadt.hamm.de

Frau

Herde

205

02381 17-6756
ines.herde@stadt.hamm.de

Frau

Kleinwächter

211

02381 17-6604
kleinwaechtera@stadt.hamm.de

Frau

Schweda

205

02381 17-6747
ute.schweda@stadt.hamm.de