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Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf (Arbeitgeber:innen)
- Hilfen für Arbeitgeber:innen -
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung dauerhaft zu sichern. Dazu bieten wir vielfältige Angebote:
Wir beraten in allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsleben und sind Ansprechpartner:innen für:
- Berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Betriebliche Helferinnen und Helfer (Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung sowie Betriebs- und Personalräte).
Menschen mit Schwerbehinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte sollen so vor behinderungsbedingten Nachteilen geschützt werden. Wir sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn die Kündigung droht. Mit allen Beteiligten suchen wir nach Lösungen. Vor einer Kündigung muss das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zustimmen. Wichtige Hinweise zum besonderen Kündigungsschutz finden Sie auch auf der Internetseite des LWL (Adresse s.u.).
Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis (im Rahmen von Prävention) und in Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können wir beteiligt werden.
Folgende finanzielle Zuschüsse -teilweise bis zur vollen Höhe der entstehenden Kosten- können von uns an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährt werden:
- Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeitsplätzen (Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung sowie die Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Gebrauch der geförderten Maßnahme)
Wir beraten zu finanziellen Leistungen, die durch den LWL bewilligt werden können.
Unsere Arbeit ist vertraulich und kostenlos. Gern informieren wir Sie in Ihrem Betrieb in einem persönlichen Gespräch.
Wir arbeiten eng mit folgenden Partner:innen zusammen:
- Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
- Integrationsfachdienst Hamm (IFD)
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber.
Kosten
keine
Downloads
- Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber
- Begleitende Hilfen - Hinweise zum Datenschutz für Arbeitgeber für Leistungen an Arbeitgeber
- Begleitende Hilfen - Hinweise zum Datenschutz für Arbeitnehmer für Leistungen an Arbeitgeber
- Flyer Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Zuständige Organisationseinheit
- Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: 50fachstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Pieper
Tel: 02381 17-6761
E-Mail: pieper@stadt.hamm.de
- Frau Benteler
Tel: 02381 17-6760
E-Mail: benteler@stadt.hamm.de
- Frau Herde
Tel: 02381 17-6756
E-Mail: ines.herde@stadt.hamm.de
- Frau Kleinwächter
Tel: 02381 17-6604
E-Mail: kleinwaechtera@stadt.hamm.de
- Frau Schweda
Tel: 02381 17-6747
E-Mail: ute.schweda@stadt.hamm.de
Verwandte Dienstleistungen
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung dauerhaft zu sichern. Dazu bieten wir vielfältige Angebote:
Wir beraten in allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsleben und sind Ansprechpartner:innen für:
- Berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Betriebliche Helferinnen und Helfer (Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung sowie Betriebs- und Personalräte).
Menschen mit Schwerbehinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte sollen so vor behinderungsbedingten Nachteilen geschützt werden. Wir sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn die Kündigung droht. Mit allen Beteiligten suchen wir nach Lösungen. Vor einer Kündigung muss das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zustimmen. Wichtige Hinweise zum besonderen Kündigungsschutz finden Sie auch auf der Internetseite des LWL (Adresse s.u.).
Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis (im Rahmen von Prävention) und in Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können wir beteiligt werden.
Folgende finanzielle Zuschüsse -teilweise bis zur vollen Höhe der entstehenden Kosten- können von uns an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährt werden:
- Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeitsplätzen (Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung sowie die Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Gebrauch der geförderten Maßnahme)
Wir beraten zu finanziellen Leistungen, die durch den LWL bewilligt werden können.
Unsere Arbeit ist vertraulich und kostenlos. Gern informieren wir Sie in Ihrem Betrieb in einem persönlichen Gespräch.
Wir arbeiten eng mit folgenden Partner:innen zusammen:
- Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
- Integrationsfachdienst Hamm (IFD)
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber.
keine
Behinderung, Kündigung, Ausgleichsabgabe, finanzielle Hilfe, begleitende Hilfe, Arbeitgeber, Unterstützung, finanzielle HIlfe, Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1647/showHerr
Pieper
209
Frau
Benteler
212
Frau
Herde
205
Frau
Kleinwächter
211
Frau
Schweda
205
- Hilfen für Arbeitgeber:innen -
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung dauerhaft zu sichern. Dazu bieten wir vielfältige Angebote:
Wir beraten in allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsleben und sind Ansprechpartner:innen für:
- Berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Betriebliche Helferinnen und Helfer (Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung sowie Betriebs- und Personalräte).
Menschen mit Schwerbehinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte sollen so vor behinderungsbedingten Nachteilen geschützt werden. Wir sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn die Kündigung droht. Mit allen Beteiligten suchen wir nach Lösungen. Vor einer Kündigung muss das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zustimmen. Wichtige Hinweise zum besonderen Kündigungsschutz finden Sie auch auf der Internetseite des LWL (Adresse s.u.).
Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis (im Rahmen von Prävention) und in Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können wir beteiligt werden.
Folgende finanzielle Zuschüsse -teilweise bis zur vollen Höhe der entstehenden Kosten- können von uns an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährt werden:
- Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeitsplätzen (Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung sowie die Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Gebrauch der geförderten Maßnahme)
Wir beraten zu finanziellen Leistungen, die durch den LWL bewilligt werden können.
Unsere Arbeit ist vertraulich und kostenlos. Gern informieren wir Sie in Ihrem Betrieb in einem persönlichen Gespräch.
Wir arbeiten eng mit folgenden Partner:innen zusammen:
- Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
- Integrationsfachdienst Hamm (IFD)
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1647/showDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf befassen sich mit der Beratung und möglichen Hilfestellungen für Menschen mit Behinderungen. Das Ziel ist es, den Alltag von schwerbehinderten Menschen zu erleichtern. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben und der Sicherung des Arbeitsplatzes, auf der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Förderung der Inklusion innerhalb der Verwaltung.
50-502-1