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Außengastronomie
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Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
Hier geht es zu den Online-Anträgen:
Zuständige Organisationseinheit
- Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Mundhenke
Tel: 02381 17-8634
E-Mail: stvb-hamm@stadt.hamm.de
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Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
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Gastro, Cafe, draußen https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/164012/show
Herr
Mundhenke
A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)