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Erschließungsbeiträge

Erhebung von Erschließungsbeiträgen

 

Die Stadt Hamm ist verpflichtet, für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) Beiträge von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Umgelegt werden 90 % der Kosten, mit denen eine Anlage zum ersten Mal in einen endgültigen Ausbauzustand versetzt wurde. Ist eine Straße noch nicht endgültig hergestellt, mit dem Ausbau aber begonnen worden, so können Beiträge für fertiggestellte Teilanlagen (z.B. Beleuchtung, Fahrbahn, Gehweg) oder Vorausleistungen erhoben werden.

Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der betroffenden Anlage erschlossenen Grundstücke, die entweder direkt an die Straße angrenzen oder aber über ein anderes angrenzendes Grundstück rechtlich gesichert zu erreichen sind (z.B. eingetragene Baulast).

Ein Grundstück, das von mehreren Straßen erschlossen wird, unterliegt für jede dieser Straßen der Beitragspflicht. Ausschließlich Wohnzwecken dienende Grundstücke werden aber nicht in vollem Umfang mehrfach beitragspflichtig.

Maßgebend für die Verteilung der Erschließungskosten sind die Grundstücksflächen und die Art und das Maß ihrer baulichen Nutzung. So wird über einen entsprechenden Vervielfältiger die unterschiedliche Nutzung und Bebauung berücksichtigt. Ein gewerblich genutztes Grundstück wird stärker belastet als eines mit Wohnnutzung und ein eingeschossig bebaubares Grundstück geringer als eines mit mehrgeschossiger Bebauungsmöglichkeit.

Nähere Einzelheiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) und insbesondere in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm festgeschrieben.

Rechtsgrundlagen allgemein

Baugesetzbuch und Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm

Link zum Stadtplan

 

Erschließungsbeiträge

Erhebung von Erschließungsbeiträgen

 

Die Stadt Hamm ist verpflichtet, für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) Beiträge von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Umgelegt werden 90 % der Kosten, mit denen eine Anlage zum ersten Mal in einen endgültigen Ausbauzustand versetzt wurde. Ist eine Straße noch nicht endgültig hergestellt, mit dem Ausbau aber begonnen worden, so können Beiträge für fertiggestellte Teilanlagen (z.B. Beleuchtung, Fahrbahn, Gehweg) oder Vorausleistungen erhoben werden.

Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der betroffenden Anlage erschlossenen Grundstücke, die entweder direkt an die Straße angrenzen oder aber über ein anderes angrenzendes Grundstück rechtlich gesichert zu erreichen sind (z.B. eingetragene Baulast).

Ein Grundstück, das von mehreren Straßen erschlossen wird, unterliegt für jede dieser Straßen der Beitragspflicht. Ausschließlich Wohnzwecken dienende Grundstücke werden aber nicht in vollem Umfang mehrfach beitragspflichtig.

Maßgebend für die Verteilung der Erschließungskosten sind die Grundstücksflächen und die Art und das Maß ihrer baulichen Nutzung. So wird über einen entsprechenden Vervielfältiger die unterschiedliche Nutzung und Bebauung berücksichtigt. Ein gewerblich genutztes Grundstück wird stärker belastet als eines mit Wohnnutzung und ein eingeschossig bebaubares Grundstück geringer als eines mit mehrgeschossiger Bebauungsmöglichkeit.

Nähere Einzelheiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) und insbesondere in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm festgeschrieben.

Rechtsgrundlagen allgemein

Baugesetzbuch und Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm

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https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1622/show
Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Rhynern, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4080
Fax 02381 17-2973

Frau

Ruschel

A3.034 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)

02381 17-4060
anja.ruschel@stadt.hamm.de

Frau

Trippel

A3.037 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)

02381 17-4070
trippelm@stadt.hamm.de

Frau

Scheel

A3.040 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)

02381 17-4073
alexandra.scheel@stadt.hamm.de
Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Bockum-Hövel, städtebauliche Verträge Uentrop, Bockum-Hövel, Heessen
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