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Erschließung von Grundstücken, Antrag auf Entwässerung

Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.

Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.

Sobald diese jedoch Versickerungsanlagen mit >300 m² abflusswirksamer Fläche beinhalten, sind sie 2-fach in Papierform einzureichen.

Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind ebenso weiterhin 2-fach in Papierform erforderlich.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Herr Reckfort
    Tel: 02381 17-4334

    Grundstückserschließung (Zufahrten, Entwässerung)

  • Herr Groß
    Tel: 02381 17-4331

    Grundstückserschließung (Zufahrten, Entwässerung)

Erschließung von Grundstücken, Antrag auf Entwässerung

Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.

Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.

Sobald diese jedoch Versickerungsanlagen mit >300 m² abflusswirksamer Fläche beinhalten, sind sie 2-fach in Papierform einzureichen.

Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind ebenso weiterhin 2-fach in Papierform erforderlich.

Entwässerung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1621/show
Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4324
Fax 02381 17-2958

Herr

Reckfort

A0.003 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4334

Herr

Groß

A0.003 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4331