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Wassergefährdende Stoffe

Damit von Tankanlagen mit Heizöl und Diesel keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht, müssen sie regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Dies betrifft auch alle anderen Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe - beispielsweise Lösemittel, Farben oder Lacke - gelagert werden.

Auch Speditionen beziehungsweise Betreiber von betriebseigenen Tankstellen oder Lagertanks sind verpflichtet, die Prüfungen nach § 46 der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) durchführen zu lassen.

Hier kann die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / einer privaten Heizölverbraucheranlage angezeigt werden (gem. § 40 AwSV):

>> Zum Onlineantrag <<

Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Wassergefährdende Stoffe

Damit von Tankanlagen mit Heizöl und Diesel keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht, müssen sie regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Dies betrifft auch alle anderen Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe - beispielsweise Lösemittel, Farben oder Lacke - gelagert werden.

Auch Speditionen beziehungsweise Betreiber von betriebseigenen Tankstellen oder Lagertanks sind verpflichtet, die Prüfungen nach § 46 der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) durchführen zu lassen.

Hier kann die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / einer privaten Heizölverbraucheranlage angezeigt werden (gem. § 40 AwSV):

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Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Wassergefährdende Stoffe, wassergefährdend, WGK, Gefahrenstoffe, Heizöltank, AwSV, Heizölverbraucheranlage, Tankstelle, Heizöl, Diesel, Benzin https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15612/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Klein

A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7168
kristina.klein@stadt.hamm.de
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Klein

A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7168
kristina.klein@stadt.hamm.de