BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes
Ausstellung von Bescheinigungen zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft gemäß § 100 Bundesvertriebenengesetz zur Vorlage bei verschiedenen Behörden.
Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u. a. die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenengesetz
Zuständige Organisationseinheiten
- SG Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6
59073 Hamm
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Scheiermann
Tel: 02381 17-6776
E-Mail: scheiermann@stadt.hamm.de
- Herr Korittke
Tel: 02381 17-6775
Sachgebietsleiter Einbürgerung
Ausstellung von Bescheinigungen zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft gemäß § 100 Bundesvertriebenengesetz zur Vorlage bei verschiedenen Behörden.
Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u. a. die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenengesetz
54-543-2 https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1548/showFrau
Scheiermann
13 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Scheiermann
13 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Ausstellung von Bescheinigungen zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft gemäß § 100 Bundesvertriebenengesetz zur Vorlage bei verschiedenen Behörden.
Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u. a. die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenengesetz
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1548/showHier gehts zur Dienstleistung Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Informationen zum Thema des neuen Einbürgerungsrechts finden sie hier
Bitte beachten Sie den Link unter Aktuelles zur Kontaktaufnahme.
54-542.4
54