BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Heilpädagogische Frühförderung
Die heilpädagogische Frühförderung eignet sich für Kinder vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung, bei denen eine Entwicklungsverzögerung, (drohende) Behinderung oder eine andere Auffälligkeit vermutet oder festgestellt wird.
Anhaltspunkte können beispielsweise sein:
- Schwierigkeiten mit dem Sprechen oder dem Sprachverständnis,
- sehr ungeschickte oder ängstliche Bewegungen,
- starke Unruhe und Unkonzentriertheit (Zappelphilipp),
- aggressives oder extrem ruhiges Verhalten,
- das Kind spielt nicht oder
- eine bereits diagnostizierte Behinderung.
Gerade die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes sehr wesentlich; hier werden entscheidende Weichen für seine spätere Entwicklung gestellt. Aus diesem Grunde, ist eine möglichst frühe Förderung der Kinder und Beratung der Familie sinnvoll.
Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe für Heilpädagogische Leistungen gem. § 79 SGB IX zuständig.
Die eingehenden Anträge werden entsprechend weitergeleitet.
Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag über die Frühförderstellen
Kosten
keine
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
- Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
E-Mail: sozialamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Störmer
Tel: 02381 17-6682
E-Mail: stoermer@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Dj - Ha
- Herr Beilenhoff
Tel: 02381 17-6684
E-Mail: beilenhoff@stadt.hamm.de
Sachgebietsleiter
- Herr Kaßner
Tel: 02381 17-6686
E-Mail: kassner@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Hb - Ma
- Frau Ohlmeier
Tel: 02381 17-6687
E-Mail: ohlmeierd@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Mb - Ro
- Frau Surma
Tel: 02381 17-6688
E-Mail: surma@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Rp - Z
Die heilpädagogische Frühförderung eignet sich für Kinder vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung, bei denen eine Entwicklungsverzögerung, (drohende) Behinderung oder eine andere Auffälligkeit vermutet oder festgestellt wird.
Anhaltspunkte können beispielsweise sein:
- Schwierigkeiten mit dem Sprechen oder dem Sprachverständnis,
- sehr ungeschickte oder ängstliche Bewegungen,
- starke Unruhe und Unkonzentriertheit (Zappelphilipp),
- aggressives oder extrem ruhiges Verhalten,
- das Kind spielt nicht oder
- eine bereits diagnostizierte Behinderung.
Gerade die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes sehr wesentlich; hier werden entscheidende Weichen für seine spätere Entwicklung gestellt. Aus diesem Grunde, ist eine möglichst frühe Förderung der Kinder und Beratung der Familie sinnvoll.
Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe für Heilpädagogische Leistungen gem. § 79 SGB IX zuständig.
Die eingehenden Anträge werden entsprechend weitergeleitet.
- schriftlicher formloser Antrag über die Frühförderstellen
keine
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1525/showFrau
Störmer
2.11 Westentor
Herr
Beilenhoff
2.13 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)
Herr
Kaßner
2.17 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)
Frau
Ohlmeier
2.12 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)
Frau
Surma
2.18 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)
Frau
Störmer
2.11 Westentor
Herr
Beilenhoff
2.13 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)
Herr
Kaßner
2.17 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)
Frau
Ohlmeier
2.12 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)
Frau
Surma
2.18 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)