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Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
Gültigkeit deutscher Führerscheine im Ausland
I.
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
(Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.
(Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten
Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr
vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L und T in anderen
Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen.
Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung
oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
II.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen,
gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder
Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
III.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab,
welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier keine umfassende Darstellung gegebenwerden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationalerFührerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheinsoder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates,den Sie besuchen wollen, erfragen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
- Führerscheinstelle
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Höwing
Tel: 02381 17-8624
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Hofmeister
Tel: 02381 17-8625
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Huddleston
Tel: 02381 17-8629
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Reschke
Tel: 02381 17-8626
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Garbas
Tel: 02381 17-8615
Gültigkeit deutscher Führerscheine im Ausland
I.
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
(Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.
(Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten
Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr
vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L und T in anderen
Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen.
Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung
oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
II.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen,
gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder
Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
III.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab,
welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier keine umfassende Darstellung gegebenwerden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationalerFührerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheinsoder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates,den Sie besuchen wollen, erfragen.
Herr
Höwing
352
Herr
Hofmeister
354
Frau
Huddleston
353
Frau
Reschke
355
Herr
Garbas
356
Herr
Höwing
352
Herr
Hofmeister
354
Frau
Huddleston
353
Frau
Reschke
355
Herr
Garbas
356
Gültigkeit deutscher Führerscheine im Ausland
I.
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
(Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.
(Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten
Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr
vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L und T in anderen
Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen.
Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung
oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
II.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen,
gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder
Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
III.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab,
welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier keine umfassende Darstellung gegebenwerden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationalerFührerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheinsoder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates,den Sie besuchen wollen, erfragen.
Amtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski