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Bußgeld bei Rotlichtmissachtung
Bußgeldhöhe bei Überfahren einer Wechsellichtzeichenanlage bei Rot.
Rotlicht bis einschließlich 1,0 sec Überschreitung
90 €
1 Punkt
Bei Rotlicht über 1,0 sec Überschreitung
200 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Die vorstehenden Angaben sind Regelgeldbußen aus der Bußgeldkatalogverordnung.
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen.
Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Bei Tatbeständen mit Gefährdung oder Unfall
sowie als Fußgänger oder Radfahrer gelten andere Angaben.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung § 37
Zuständige Organisationseinheiten
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
- Bußgeldstelle
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Stratmann
Tel: 02381 17-7049
E-Mail: bußgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Lutter
Tel: 02381 17-7057
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Piontek
Tel: 02381 17-7043
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Herr Kleikamp
Tel: 02381 17-7038
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Berger
Tel: 02381 17-7042
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Bannewart
Tel: 02381 17-7048
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Cerny-Schmidt
Tel: 02381 17-7056
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Herr Eggenstein
Tel: 02381 17-7034
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Knels
Tel: 02381 17-7035
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Lahrmann
Tel: 02381 17-7036
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Herr Müller
Tel: 02381 17-7044
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Hoffmann
Tel: 02381 17-7047
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Kösterke
Tel: 02381 17-7059
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Herr Mroß
Tel: 02381 17-7039
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
Bußgeldhöhe bei Überfahren einer Wechsellichtzeichenanlage bei Rot.
Rotlicht bis einschließlich 1,0 sec Überschreitung
90 €
1 Punkt
Bei Rotlicht über 1,0 sec Überschreitung
200 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Die vorstehenden Angaben sind Regelgeldbußen aus der Bußgeldkatalogverordnung.
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen.
Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Bei Tatbeständen mit Gefährdung oder Unfall
sowie als Fußgänger oder Radfahrer gelten andere Angaben.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung § 37
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1488/showFrau
Stratmann
Frau
Lutter
15
Frau
Piontek
9
Herr
Kleikamp
10
Frau
Berger
15
Frau
Bannewart
Frau
Cerny-Schmidt
14
Herr
Eggenstein
4
Frau
Knels
16
Frau
Lahrmann
16
Herr
Müller
10
Frau
Hoffmann
12
Frau
Kösterke
14
Herr
Mroß
10
Frau
Stratmann
Frau
Lutter
15
Frau
Piontek
9
Herr
Kleikamp
10
Frau
Berger
15
Frau
Bannewart
Frau
Cerny-Schmidt
14
Herr
Eggenstein
4
Frau
Knels
16
Frau
Lahrmann
16
Herr
Müller
10
Frau
Hoffmann
12
Frau
Kösterke
14
Herr
Mroß
10
Bußgeldhöhe bei Überfahren einer Wechsellichtzeichenanlage bei Rot.
Rotlicht bis einschließlich 1,0 sec Überschreitung
90 €
1 Punkt
Bei Rotlicht über 1,0 sec Überschreitung
200 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Die vorstehenden Angaben sind Regelgeldbußen aus der Bußgeldkatalogverordnung.
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen.
Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Bei Tatbeständen mit Gefährdung oder Unfall
sowie als Fußgänger oder Radfahrer gelten andere Angaben.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung § 37
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1488/showAmtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski
Die zentrale Bußgeldstelle der Stadt Hamm ist dem Rechtsamt angegliedert. In Zusammenarbeit mit den Fachämtern und dem Polizeipräsidium Hamm wird hier zu allen eingehenden Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten ermittelt. Von Privatpersonen festgestellte Ordnungswidrigkeiten können entweder bei der Polizei, beim Fachamt oder bei der zentralen Bußgeldstelle angezeigt werden. Die Bußgeldstelle beantwortet ferner Fragen zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung.
30.3.1