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Betreuter Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Deshalb gibt es in Hamm einen betreuten Fahrdienst. Sie können den Fahrdienst für Fahrten in Hamm nutzen.


Wofür können Sie den Fahrdienst nutzen?

Sie können den Fahrdienst für Fahrten in der Freizeit nutzen. Zum Beispiel:

  • Familie und Freunde besuchen
  • ins Kino oder zum Konzert fahren
  • in die Stadt oder ins Einkaufszentrum fahren
  • zu Terminen bei Behörden fahren

Fahrten zu Ärzten und Ärztinnen sind nicht möglich.
Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus sind nur nach Absprache möglich. Das Ziel darf 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt sein. Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.



Wie oft können Sie den Fahrdienst nutzen?

  • Pro Monat maximal 10 Fahrten
  • Fahrten können auf einen anderen Monat übertragen werden
  • Hin- und Rückfahrt sind 2 Fahrten

Die Fahrten können nicht auf eine andere Person übertragen werden.



Begleitung und Unterstützung

Eine Begleitperson kann umsonst mitfahren, wenn im Auto noch ein Platz frei ist.
Der Fahrdienst holt Sie aus Ihrer Wohnung ab und hilft bei Hindernissen.



Wo bekommen Sie den Antrag?

Den Antrag bekommen Sie hier:

  • in jedem Bürgeramt
  • im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
  • zum Download auf dieser Seite

Hier geht es zum Online-Antrag



Berechtigungsausweis und Fahrtennachweis

Sie bekommen einen blauen Berechtigungsausweis und einen Fahrtennachweis. Der Berechtigungsausweis ist maximal fünf Jahre lang gültig. Er muss jedes Jahr verlängert werden.
In jedem Jahr gibt es einen neuen Fahrtennachweis. Sie können ihn im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dort in der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf oder in den Bürgerämtern abholen. Der Fahrer oder die Fahrerin trägt die Fahrten in den Fahrtennachweis ein.



Hier können Sie den Fahrdienst bestellen:

Die Fahrten können direkt bei den Anbietern gebucht werden.

Vorläufige Liste Krankenfahrdienste (Stand 02.07.2024)

Name Spezialfahrzeug Anschrift Kontakt

DasDies Service GmbH Unna

Herr Bloch

Ja

Unnaer Str. 29

59174 Kamen

02307 / 7199116

Krankenfahrten An der Lippe

Herr Dzafic

Ja

Warendorferstraße 36

59075 Hamm

02381 / 8956690

Krankenfahrten Die 13

Frau Schemann

Ja

Ostenallee 129

59071 Hamm

02381 / 9977711

Nettelbeck Krankentransfer

Herr Nettelbeck und Herr Bielefeld

Ja

Lange Straße 335

59067 Hamm

02381 / 4945544

Opatz Krankenfahrten

Herr Opatz

Ja

 

Langewanneweg 188a

59063 Hamm

02381 / 58387

oder

0177 6533373

Zacharis  Krankenfahrten

Frau Burnic

Ja

Dolberger Straße 4

59073 Hamm

02381 / 444444

oder

0176 55419476

Zöllner Krankentransfer

Herr Zöllner

Ja

Schildkamp 1

59063 Hamm

0151 68490827

 

Keine abschließende Liste

 

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Sie können mit dem Fahrdienst fahren, wenn

  1. Sie in Hamm wohnen.
  2. Sie außergewöhnlich gehbehindert sind.
    Sie können uns als Nachweis einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder ein ärztliches Attest vorlegen.

Kosten

Der Fahrdienst ist normalerweise umsonst.

Ausnahme: Sie müssen 3,00 € pro Fahrt zahlen, wenn Sie entweder

  • ein Auto haben,
  • ein Einkommen über 2.121 € (brutto) pro Monat haben oder
  • Vermögen über 63.630 € haben.

Sie können mit dem Fahrdienst auch über die Stadtgrenze hinaus fahren (maximal 15 Kilometer). Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.

Betreuter Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Deshalb gibt es in Hamm einen betreuten Fahrdienst. Sie können den Fahrdienst für Fahrten in Hamm nutzen.


Wofür können Sie den Fahrdienst nutzen?

Sie können den Fahrdienst für Fahrten in der Freizeit nutzen. Zum Beispiel:

  • Familie und Freunde besuchen
  • ins Kino oder zum Konzert fahren
  • in die Stadt oder ins Einkaufszentrum fahren
  • zu Terminen bei Behörden fahren

Fahrten zu Ärzten und Ärztinnen sind nicht möglich.
Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus sind nur nach Absprache möglich. Das Ziel darf 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt sein. Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.



Wie oft können Sie den Fahrdienst nutzen?

  • Pro Monat maximal 10 Fahrten
  • Fahrten können auf einen anderen Monat übertragen werden
  • Hin- und Rückfahrt sind 2 Fahrten

Die Fahrten können nicht auf eine andere Person übertragen werden.



Begleitung und Unterstützung

Eine Begleitperson kann umsonst mitfahren, wenn im Auto noch ein Platz frei ist.
Der Fahrdienst holt Sie aus Ihrer Wohnung ab und hilft bei Hindernissen.



Wo bekommen Sie den Antrag?

Den Antrag bekommen Sie hier:

  • in jedem Bürgeramt
  • im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
  • zum Download auf dieser Seite

Hier geht es zum Online-Antrag



Berechtigungsausweis und Fahrtennachweis

Sie bekommen einen blauen Berechtigungsausweis und einen Fahrtennachweis. Der Berechtigungsausweis ist maximal fünf Jahre lang gültig. Er muss jedes Jahr verlängert werden.
In jedem Jahr gibt es einen neuen Fahrtennachweis. Sie können ihn im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dort in der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf oder in den Bürgerämtern abholen. Der Fahrer oder die Fahrerin trägt die Fahrten in den Fahrtennachweis ein.



Hier können Sie den Fahrdienst bestellen:

Die Fahrten können direkt bei den Anbietern gebucht werden.

Vorläufige Liste Krankenfahrdienste (Stand 02.07.2024)

Name Spezialfahrzeug Anschrift Kontakt

DasDies Service GmbH Unna

Herr Bloch

Ja

Unnaer Str. 29

59174 Kamen

02307 / 7199116

Krankenfahrten An der Lippe

Herr Dzafic

Ja

Warendorferstraße 36

59075 Hamm

02381 / 8956690

Krankenfahrten Die 13

Frau Schemann

Ja

Ostenallee 129

59071 Hamm

02381 / 9977711

Nettelbeck Krankentransfer

Herr Nettelbeck und Herr Bielefeld

Ja

Lange Straße 335

59067 Hamm

02381 / 4945544

Opatz Krankenfahrten

Herr Opatz

Ja

 

Langewanneweg 188a

59063 Hamm

02381 / 58387

oder

0177 6533373

Zacharis  Krankenfahrten

Frau Burnic

Ja

Dolberger Straße 4

59073 Hamm

02381 / 444444

oder

0176 55419476

Zöllner Krankentransfer

Herr Zöllner

Ja

Schildkamp 1

59063 Hamm

0151 68490827

 

Keine abschließende Liste

 

Rechtsgrundlage

Der Fahrdienst ist normalerweise umsonst.

Ausnahme: Sie müssen 3,00 € pro Fahrt zahlen, wenn Sie entweder

  • ein Auto haben,
  • ein Einkommen über 2.121 € (brutto) pro Monat haben oder
  • Vermögen über 63.630 € haben.

Sie können mit dem Fahrdienst auch über die Stadtgrenze hinaus fahren (maximal 15 Kilometer). Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.

BFD, blaue Karte https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1463/show
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Stadthausstraße 3 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6766

Herr

Pieper

209

02381 17-6761
pieper@stadt.hamm.de

Frau

Kleinwächter

211

02381 17-6604
kleinwaechtera@stadt.hamm.de

Frau

Benteler

212

02381 17-6760
benteler@stadt.hamm.de

Frau

Herde

205

02381 17-6756
ines.herde@stadt.hamm.de

Frau

Schweda

205

02381 17-6747
ute.schweda@stadt.hamm.de