BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Berufe des Gesundheitswesens
Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen für die Berufe des Gesundheitswesens
Für folgende Berufe erteilt das Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin / Gesundheits- und Krankenpflegeassistent
- Rettungsassistentin / Rettungsassistent
- Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
- Rettungshelferin / Rettungshelfer
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medinzinischer Bademeister
- Ergotherapeutin / Ergotheraupeut
- Logopäde / Logopädin
- Diätassistentin / Diätassistent
- Physiotherapeutin / Pysiotherapeut
- Podologin / Podologe
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin / Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Fachkrankenpfleger/in für
- Intensivpflege und Anästhesie
- den Operationsdienst
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetze für die einzelnen Berufe des Gesundheitswesens, wie z. B. Krankenpflegegesetz
Unterlagen
- Antrag zur Führung der Berufsbezeichnung
- Zeugnis über die staatliche Prüfung
- amtliches Führungszeugnis- Belegart 0
- ärztliche Bescheinigung
- Bescheinigung über das Praktikum, sofern gesetzlich nach Prüfung vorgeschrieben
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde beträgt 60,00 €.
Zuständige Organisationseinheiten
- Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de
- Verwaltung Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mittelbach
Tel: 02381 17-6403
E-Mail: mittelbach@stadt.hamm.de
Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen für die Berufe des Gesundheitswesens
Für folgende Berufe erteilt das Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin / Gesundheits- und Krankenpflegeassistent
- Rettungsassistentin / Rettungsassistent
- Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
- Rettungshelferin / Rettungshelfer
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medinzinischer Bademeister
- Ergotherapeutin / Ergotheraupeut
- Logopäde / Logopädin
- Diätassistentin / Diätassistent
- Physiotherapeutin / Pysiotherapeut
- Podologin / Podologe
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin / Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Fachkrankenpfleger/in für
- Intensivpflege und Anästhesie
- den Operationsdienst
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetze für die einzelnen Berufe des Gesundheitswesens, wie z. B. Krankenpflegegesetz
- Antrag zur Führung der Berufsbezeichnung
- Zeugnis über die staatliche Prüfung
- amtliches Führungszeugnis- Belegart 0
- ärztliche Bescheinigung
- Bescheinigung über das Praktikum, sofern gesetzlich nach Prüfung vorgeschrieben
Die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde beträgt 60,00 €.
Hebamme, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Ergotherapie, Logopädie, Rettunssanitäter, Rettungsassistenten, PTA, Podologie, Physiotherapie, Diätassistent, Gesundheits- und Krankenpfleger, Masseur https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1442/showFrau
Mittelbach
304
Frau
Mittelbach
304
Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen für die Berufe des Gesundheitswesens
Für folgende Berufe erteilt das Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin / Gesundheits- und Krankenpflegeassistent
- Rettungsassistentin / Rettungsassistent
- Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
- Rettungshelferin / Rettungshelfer
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medinzinischer Bademeister
- Ergotherapeutin / Ergotheraupeut
- Logopäde / Logopädin
- Diätassistentin / Diätassistent
- Physiotherapeutin / Pysiotherapeut
- Podologin / Podologe
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin / Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Fachkrankenpfleger/in für
- Intensivpflege und Anästhesie
- den Operationsdienst
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetze für die einzelnen Berufe des Gesundheitswesens, wie z. B. Krankenpflegegesetz
- Antrag zur Führung der Berufsbezeichnung
- Zeugnis über die staatliche Prüfung
- amtliches Führungszeugnis- Belegart 0
- ärztliche Bescheinigung
- Bescheinigung über das Praktikum, sofern gesetzlich nach Prüfung vorgeschrieben
Das Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm umfasst nicht nur die allseits bekannten Aufgaben wie "Seuchenbekämpfung" und "Einschulungsuntersuchungen". Auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Bereich der individuellen Lebensverhältnisse, oder auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen möchten wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. So finden Sie hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u. a. für die Bereiche Gesundheitsplanung, Infektionsschutz, Umwelthygiene oder den Jugendzahnärztlichen Dienst.
Das kompakt beschriebene Leistungsangebot soll Sie unterstützen, auf dem kürzesten Weg die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Zusatzinformationen:
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
Postfach-Adresse:
Strasse: Heinrich-Reinköster-Straße 8
Postleitzahl: 59065
Ort: Hamm