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Statik

Jedes Gebäude muss im Ganzen und in seinen Teilen standsicher sein. Hierzu muss vor Baubeginn ein rechnerischer und zeichnerischer Nachweis vorgelegt werden, der von einem Fachplaner (Statiker) aufgestellt und in den meisten Fällen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (Prüfingenieur) geprüft sein muss.

Zuständige Organisationseinheit

Statik

Jedes Gebäude muss im Ganzen und in seinen Teilen standsicher sein. Hierzu muss vor Baubeginn ein rechnerischer und zeichnerischer Nachweis vorgelegt werden, der von einem Fachplaner (Statiker) aufgestellt und in den meisten Fällen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (Prüfingenieur) geprüft sein muss.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1405/show
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Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958