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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich- rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.
Die Frage, ob zulasten eines konkreten Grundstückes eine Baulast eingetragen ist, kann durch ein mündliches oder auch durch ein schriftliches Auskunftsersuchen geklärt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nur bei der schriftlichen Auskunft konkrete Angaben über die Baulasten gemacht werden können.
Unterlagen
Zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis müssen Angaben zur Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer des Grundstück gemacht werden.
Kosten
Für jedes belastete Grundstück fallen Gebühren in Höhe von 50 € an - für jedes unbelastete Grundstück 30 €.
Zuständige Organisationseinheit
- Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schulte
Tel: 02381 17-4324
Servicetelefon, Baulastenauskünfte
Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich- rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.
Die Frage, ob zulasten eines konkreten Grundstückes eine Baulast eingetragen ist, kann durch ein mündliches oder auch durch ein schriftliches Auskunftsersuchen geklärt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nur bei der schriftlichen Auskunft konkrete Angaben über die Baulasten gemacht werden können.
Zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis müssen Angaben zur Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer des Grundstück gemacht werden.
Für jedes belastete Grundstück fallen Gebühren in Höhe von 50 € an - für jedes unbelastete Grundstück 30 €.
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1362/showFrau
Schulte
A0.011 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich- rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.
Die Frage, ob zulasten eines konkreten Grundstückes eine Baulast eingetragen ist, kann durch ein mündliches oder auch durch ein schriftliches Auskunftsersuchen geklärt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nur bei der schriftlichen Auskunft konkrete Angaben über die Baulasten gemacht werden können.
Zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis müssen Angaben zur Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer des Grundstück gemacht werden.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1362/showAlle Informationen finden Sie unter: https://www.hamm.de/bauservice
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