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Auskunftserteilung und Fertigung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung)

 

Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (amtliche Standardausgabe)

Die Liegenschaftskarte (Flurkarte, Katasterkarte) weist in den Maßstäben 1 : 500 bis 1 : 2000 die Flurstücksgrenzen, die Bezeichnungen der Flurstücke, Gebäude und die wichtige Topographie nach. Sie ist als Bestandteil des Liegenschaftskatasters und (amtliche) Karte im Sinne der Grundbuchordnung.

Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gebührenpflichtig. Sie benötigen in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte, wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten.

Wir fertigen für Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis) an und beraten Sie gerne dazu.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Bestellung von Liegenschaftskarten.

 

(Amtlicher) Lageplan

Eine Liegenschaftskarte ist kein amtlich gemessener Lageplan.

Weitere Informationen zu einem amtlich gemessenen Lageplan finden Sie hier.

 

Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe)


Eine nicht amtliche Liegenschaftskarte können Sie sich selbst im Stadtplan – Maßstabswahl 1: 500 bis 1: 2000 - kostenfrei anfertigen.

Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe) erstellen

 

Kosten

Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung

- Digitale Karte (pdf-Format) über automatisiertes Abrufverfahren: 15,00 €
- Analoge Karte bis einschließlich Format DIN A3: 30,00 €
- Analoge Karte größer als Format DIN A3: 60,00 €

 

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Auskunftserteilung und Fertigung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung)

Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (amtliche Standardausgabe)

Die Liegenschaftskarte (Flurkarte, Katasterkarte) weist in den Maßstäben 1 : 500 bis 1 : 2000 die Flurstücksgrenzen, die Bezeichnungen der Flurstücke, Gebäude und die wichtige Topographie nach. Sie ist als Bestandteil des Liegenschaftskatasters und (amtliche) Karte im Sinne der Grundbuchordnung.

Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gebührenpflichtig. Sie benötigen in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte, wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten.

Wir fertigen für Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis) an und beraten Sie gerne dazu.

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(Amtlicher) Lageplan

Eine Liegenschaftskarte ist kein amtlich gemessener Lageplan.

Weitere Informationen zu einem amtlich gemessenen Lageplan finden Sie hier.

 

Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe)


Eine nicht amtliche Liegenschaftskarte können Sie sich selbst im Stadtplan – Maßstabswahl 1: 500 bis 1: 2000 - kostenfrei anfertigen.

Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe) erstellen

 

Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung

- Digitale Karte (pdf-Format) über automatisiertes Abrufverfahren: 15,00 €
- Analoge Karte bis einschließlich Format DIN A3: 30,00 €
- Analoge Karte größer als Format DIN A3: 60,00 €

 

Vermessungsamt, Katasteramt, Liegenschaftskarte, Flurkarte, Lageplan, Liegenschaft https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1345/show
Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2961

Herr

Knöpke

A0.001

02381 17-4211
katasteramt@stadt.hamm.de

Herr

Hübner

A0.001

02381 17-4207
katasteramt@stadt.hamm.de

Frau

Wolff

A0.001

02381 17-4212
katasteramt@stadt.hamm.de
Kataster / Geodaten
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4212
Fax 02381 17-2961

Herr

Knöpke

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katasteramt@stadt.hamm.de

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Wolff

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