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Erwerbsminderungsrente
Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme
Aufnahme / Entgegennahme von Rentenanträgen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Unterlagen
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
- aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche "Renteninformation" reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Nachweise über Berufsausbildungen, z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Falls Sie schwerbehindert sind:
Anerkennungsbescheid / Gleichstellungsbescheid
Falls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid - Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Bankverbindung (IBAN). Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Weiterhin werden möglichst vollständige Angaben zu den persönlichen Fragen in den Vordrucken R 0210 und R 0215 erbeten, die der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung für die Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.
Bitte füllen Sie diese Bögen sorgfältig aus und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Wenn Sie aber ärztliche Unterlagen besitzen, z.B. Gutachten, Atteste, Krankenhaus- und Arztberichte, bringen Sie diese bitte mit.
Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
Zuständige Organisationseinheit
- Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Südring 4-6
59065 Hamm
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Fischer
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Bönig
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Mühlenhaupt
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Morsch
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Herr Müllers
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Naddo-Biernatzki
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Collignon
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Aufnahme / Entgegennahme von Rentenanträgen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
- aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche "Renteninformation" reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Nachweise über Berufsausbildungen, z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Falls Sie schwerbehindert sind:
Anerkennungsbescheid / Gleichstellungsbescheid
Falls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid - Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Bankverbindung (IBAN). Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Weiterhin werden möglichst vollständige Angaben zu den persönlichen Fragen in den Vordrucken R 0210 und R 0215 erbeten, die der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung für die Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.
Bitte füllen Sie diese Bögen sorgfältig aus und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Wenn Sie aber ärztliche Unterlagen besitzen, z.B. Gutachten, Atteste, Krankenhaus- und Arztberichte, bringen Sie diese bitte mit.
Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
Erwerbsfähigkeit, Erwerbsminderung, Rente, Rentenantrag, Rentenversicherung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1340/showFrau
Fischer
328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Bönig
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Mühlenhaupt
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Morsch
327 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Müllers
325 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Naddo-Biernatzki
341 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Collignon
329 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme
Aufnahme / Entgegennahme von Rentenanträgen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
- aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche "Renteninformation" reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Nachweise über Berufsausbildungen, z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Falls Sie schwerbehindert sind:
Anerkennungsbescheid / Gleichstellungsbescheid
Falls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid - Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Bankverbindung (IBAN). Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Weiterhin werden möglichst vollständige Angaben zu den persönlichen Fragen in den Vordrucken R 0210 und R 0215 erbeten, die der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung für die Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.
Bitte füllen Sie diese Bögen sorgfältig aus und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Wenn Sie aber ärztliche Unterlagen besitzen, z.B. Gutachten, Atteste, Krankenhaus- und Arztberichte, bringen Sie diese bitte mit.
Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.
Die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung erfahren Sie hier.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1340/showZuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.