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Anmietung von Räumen in städtischen Schulen

40-40.1

Erteilung von Benutzungserlaubnissen für Räume in städtischen Schulen

  • Annahme von Mietanträgen,
  • Abschluss von Miet- und Nutzungsverträgen,
  • Auskünfte zum Schulraumangebot

Kosten

Die Festsetzung von Gebühren erfolgt grundsätzlich im Vertrag.

Weitere Informationen

Eine Vermietung an Privatpersonen wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Zuständige Organisationseinheiten

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Amt/Fachbereich

Amt für schulische Bildung

Anmietung von Räumen in städtischen Schulen

Erteilung von Benutzungserlaubnissen für Räume in städtischen Schulen

  • Annahme von Mietanträgen,
  • Abschluss von Miet- und Nutzungsverträgen,
  • Auskünfte zum Schulraumangebot

Eine Vermietung an Privatpersonen wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Festsetzung von Gebühren erfolgt grundsätzlich im Vertrag.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1322/show
Amt für schulische Bildung
Stadthausstraße 3 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5001
Fax 02381 17-2900

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Schwennecker

02381 17-5007
schwennecker@stadt.hamm.de

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Tormin

234

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Abteilung Dienstleistungen für Schulen
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Sachgebiet Personalangelegenheiten an Schulen
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