BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Anliegerbescheinigungen
Auskünfte über die beitragsrechtliche Beurteilung von Grundstücken
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto erhoben. Der Gebührenbescheid ergeht grundsätzlich an den Antragsteller. Sie können die Anliegerbescheinigung schriftlich unter Angabe des Grundstücks (Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) sowie online anfordern. Ggfs. ist zusätzlich per Post oder Fax eine Eigentümervollmacht einzureichen. Die Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden Ihnen dann mit der Post zugestellt.
Seit dem 01.01.2018 wird für eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro ein Eil-Service angeboten. Die Anliegerbescheinigung wird am Folgetag nach der Beantragung zur Abholung bereit gestellt oder per E-Mail oder per Fax zur Verfügung gestellt. Eine unterschriebene Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden dann im Nachgang per Post zugestellt.
sie haben außerem die Möglichkeit des Antrag auf eine Anliegerbescheinigung online zu stellen.
Hier geht es zum Online-Antrag
Unterlagen
Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht per Post oder Fax
Kosten
Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto
Zusätzliche Eil-Service Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro
Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Rhynern, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: alexandra.scheel@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Bockum-Hövel, städtebauliche Verträge Uentrop, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: anja.ruschel@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge Mitte, Rhynern, Pelkum, Herringen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: trippelm@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Doligkeit
Tel: 02381 17-4074
E-Mail: doligkeit@stadt.hamm.de
- Frau Schrank
Tel: 02381 17-4081
E-Mail: schrank@stadt.hamm.de
Auskünfte über die beitragsrechtliche Beurteilung von Grundstücken
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto erhoben. Der Gebührenbescheid ergeht grundsätzlich an den Antragsteller. Sie können die Anliegerbescheinigung schriftlich unter Angabe des Grundstücks (Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) sowie online anfordern. Ggfs. ist zusätzlich per Post oder Fax eine Eigentümervollmacht einzureichen. Die Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden Ihnen dann mit der Post zugestellt.
Seit dem 01.01.2018 wird für eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro ein Eil-Service angeboten. Die Anliegerbescheinigung wird am Folgetag nach der Beantragung zur Abholung bereit gestellt oder per E-Mail oder per Fax zur Verfügung gestellt. Eine unterschriebene Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden dann im Nachgang per Post zugestellt.
sie haben außerem die Möglichkeit des Antrag auf eine Anliegerbescheinigung online zu stellen.
Hier geht es zum Online-Antrag
Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht per Post oder Fax
Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto
Zusätzliche Eil-Service Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro
Anlieger https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1309/show
Herr
Doligkeit
A3.022 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Frau
Schrank
A3.039 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Herr
Doligkeit
A3.022 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Frau
Schrank
A3.039 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Herr
Doligkeit
A3.022 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Frau
Schrank
A3.039 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Auskünfte über die beitragsrechtliche Beurteilung von Grundstücken
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto erhoben. Der Gebührenbescheid ergeht grundsätzlich an den Antragsteller. Sie können die Anliegerbescheinigung schriftlich unter Angabe des Grundstücks (Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) sowie online anfordern. Ggfs. ist zusätzlich per Post oder Fax eine Eigentümervollmacht einzureichen. Die Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden Ihnen dann mit der Post zugestellt.
Seit dem 01.01.2018 wird für eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro ein Eil-Service angeboten. Die Anliegerbescheinigung wird am Folgetag nach der Beantragung zur Abholung bereit gestellt oder per E-Mail oder per Fax zur Verfügung gestellt. Eine unterschriebene Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden dann im Nachgang per Post zugestellt.
sie haben außerem die Möglichkeit des Antrag auf eine Anliegerbescheinigung online zu stellen.
Hier geht es zum Online-Antrag
Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht per Post oder Fax
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1309/showZusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.
60-602.1
Zusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.
Zusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.