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KFZ- Änderung des Namens oder der Anschrift
Wenn jemand innerhalb der Stadt Hamm umzieht oder sich der Name geändert hat (z.B. durch Heirat), ist die Anschrift, bzw. der Name abändern zu lassen. Dies sieht § 15 FZV vor.
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Unterlagen
Bei Änderung des Namens:
- Personalausweis,
- Bescheinigung über die Namensänderung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
Bei Anschriftenänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Kosten
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Die Grundgebühr für die Adressänderung beträgt 11,10 € (online 4,30 €). Es können noch Gebühren für weitere Leistungen hinzukommen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Wenn jemand innerhalb der Stadt Hamm umzieht oder sich der Name geändert hat (z.B. durch Heirat), ist die Anschrift, bzw. der Name abändern zu lassen. Dies sieht § 15 FZV vor.
Bei Änderung des Namens:
- Personalausweis,
- Bescheinigung über die Namensänderung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
Bei Anschriftenänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Die Grundgebühr für die Adressänderung beträgt 11,10 € (online 4,30 €). Es können noch Gebühren für weitere Leistungen hinzukommen.
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1307/showWenn jemand innerhalb der Stadt Hamm umzieht oder sich der Name geändert hat (z.B. durch Heirat), ist die Anschrift, bzw. der Name abändern zu lassen. Dies sieht § 15 FZV vor.
§ 15 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Bei Änderung des Namens:
- Personalausweis,
- Bescheinigung über die Namensänderung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
Bei Anschriftenänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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