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Allgemeinverfügung für Benzin- und Flüssiggastransporte

Genehmigung von Gefahrgut auf Verkehrswegen.

Die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern ist eine Daueraufgabe für Wirtschaft und Behörden.

Zur Verringerung des Schadensrisikos beim Transport gefährlicher Güter ist nach § 35a der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) für bestimmte gefährliche Stoffe vorgesehen, dass die Fahrwege durch die zuständigen Behörden bestimmt werden müssen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise und kreisfreien Städte.

Als erstes Land bietet Nordrhein-Westfalen den Service eines digital erfassten Gesamtwerkes aller Fahrwegregelungen an. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW hat das Ministerium für Verkehr die Inhalte der Allgemeinverfügungen sowie die Strecken der Positiv- und Negativnetze aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen digital aufbereitet und sie zu einer anwenderfreundlichen Gefahrgut-KartenCD zusammengefasst. Ab 2019 werden die Daten primär als Download angeboten. Die Daten werden dabei jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die zuständigen Behörden aktualisiert.

Die Angaben zum Gefahrgutnetz sind auch Bestandteil der NWSIB (Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen), in der aktuelle Informationen über Straßennetz, -bestand und -nutzung mit einer digitalen Straßenkarte verknüpft werden. Diese Informationen können im Internet unter www.nwsib-online.nrw.de abgerufen werden. Weitere Informationen zu Inhalt und Bedienung der Online-Anwendung finden Sie hier.

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Allgemeinverfügung für Benzin- und Flüssiggastransporte

Die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern ist eine Daueraufgabe für Wirtschaft und Behörden.

Zur Verringerung des Schadensrisikos beim Transport gefährlicher Güter ist nach § 35a der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) für bestimmte gefährliche Stoffe vorgesehen, dass die Fahrwege durch die zuständigen Behörden bestimmt werden müssen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise und kreisfreien Städte.

Als erstes Land bietet Nordrhein-Westfalen den Service eines digital erfassten Gesamtwerkes aller Fahrwegregelungen an. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW hat das Ministerium für Verkehr die Inhalte der Allgemeinverfügungen sowie die Strecken der Positiv- und Negativnetze aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen digital aufbereitet und sie zu einer anwenderfreundlichen Gefahrgut-KartenCD zusammengefasst. Ab 2019 werden die Daten primär als Download angeboten. Die Daten werden dabei jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die zuständigen Behörden aktualisiert.

Die Angaben zum Gefahrgutnetz sind auch Bestandteil der NWSIB (Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen), in der aktuelle Informationen über Straßennetz, -bestand und -nutzung mit einer digitalen Straßenkarte verknüpft werden. Diese Informationen können im Internet unter www.nwsib-online.nrw.de abgerufen werden. Weitere Informationen zu Inhalt und Bedienung der Online-Anwendung finden Sie hier.

Gefahrgut, Tankfahrzeug https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1302/show
Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-3041
Fax 02381 17-2963

Herr

Mundhenke

A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-8634
stvb-hamm@stadt.hamm.de
Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4601
Fax 02381 17-2966

Herr

Mundhenke

A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-8634
stvb-hamm@stadt.hamm.de
Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4601
Fax 02381 17-2966

Herr

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