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Fachstelle Adoptionen

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes der Stadt Hamm ist Ihr Ansprechpartner im Verfahren der Adoption eines Minderjährigen. Hierbei kann es sich um die Aufnahme eines fremden Kindes durch ein Bewerberehepaar handeln, um ein Stiefelternadoptionsverfahren oder um die Adoption einer verwandten Person.


Im Vorfeld der Adoption bieten wir Ihnen kostenlose Beratung (Rechtsfolgen der Adoption, Kosten für das Verfahren, formelle Voraussetzungen, Motivationsklärung), anschließend die Begleitung im Adoptionsverfahren (Auswahl von Adoptiveltern, Seminare zur Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes, Überprüfung der Eignung bei Eltern und Kind, Erstellung der gutachtlichen Äußerung für das Gericht).
Nach erfolgter Adoption haben Sie als Adoptivfamilie einen Anspruch auf Beratung im Hinblick auf sich ergebende Fragen, die Adoption betreffend (Aufklärung des Kindes über seine Abstammung, Identitätssuche).

Wenn Sie selbst die Absicht haben, ein Kind zur Adoption freizugeben, haben Sie Anspruch auf Beratung im Vorfeld der Entscheidung wie auch nach erfolgter Adoption.

Die Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren persönlichen Angaben und Daten ist gewährleistet.

Sind Sie selbst adoptiert worden, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Anlaufstelle für alle Fragen nach der Abstammung sowie für mögliche Kontaktwünsche.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Fachstelle Adoptionen

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes der Stadt Hamm ist Ihr Ansprechpartner im Verfahren der Adoption eines Minderjährigen. Hierbei kann es sich um die Aufnahme eines fremden Kindes durch ein Bewerberehepaar handeln, um ein Stiefelternadoptionsverfahren oder um die Adoption einer verwandten Person.


Im Vorfeld der Adoption bieten wir Ihnen kostenlose Beratung (Rechtsfolgen der Adoption, Kosten für das Verfahren, formelle Voraussetzungen, Motivationsklärung), anschließend die Begleitung im Adoptionsverfahren (Auswahl von Adoptiveltern, Seminare zur Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes, Überprüfung der Eignung bei Eltern und Kind, Erstellung der gutachtlichen Äußerung für das Gericht).
Nach erfolgter Adoption haben Sie als Adoptivfamilie einen Anspruch auf Beratung im Hinblick auf sich ergebende Fragen, die Adoption betreffend (Aufklärung des Kindes über seine Abstammung, Identitätssuche).

Wenn Sie selbst die Absicht haben, ein Kind zur Adoption freizugeben, haben Sie Anspruch auf Beratung im Vorfeld der Entscheidung wie auch nach erfolgter Adoption.

Die Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren persönlichen Angaben und Daten ist gewährleistet.

Sind Sie selbst adoptiert worden, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Anlaufstelle für alle Fragen nach der Abstammung sowie für mögliche Kontaktwünsche.

Adoption https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1284/show
Fachstelle Adoptionen
Südring 4-6 59065 Hamm

Frau

Winkelmann

221 (Südring 4-6, 2. Obergeschoss)

02381 17-6300

Frau

Nolte

222 (Südring 4-6, 2. Obergeschoss)

02381 17-6398