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Hundesteuerabmeldung
Sie möchten Ihren Hund abmelden?
Abgegebene, getötete, verendete oder entlaufene Hunde sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Rückgabe der Hundesteuermarke und ggf. der tierärztlichen Bescheinigung über den Tod des Hundes beim Amt für Finanzen und Controlling oder in einem stadtteilbezogenen Bürgeramt abzumelden. Bei Besitzwechsel sind auch der Name und die Anschrift des/der neuen Besitzers/in anzugeben. Ebenso ist der Wegzug des/der Hundehalters/in aus der Stadt mitzuteilen.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<