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Wählbarkeitsbescheinigung Kandidatur, Wählbarkeit, Kandidat, gewählt werden, wählen, Bundestagswahl, Europawahl, Kommunalwahl, Landtagswahl
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Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Wählbarkeitsbescheinigung.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214511/show Büro des Rates
Das Büro des Rates ist zuständig für die Gremienarbeit der Stadt Hamm, Betreuung der Bürgermeister/innen, Städtepartnerschaften, EU-Angelegenheiten sowie die Verwaltung Schloss Oberwerries.
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