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Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit - Anmeldung bei der Vergnügungssteuer Spielautomat, Aufstellen, Spielothek
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Sie möchten Ihre Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinn anmelden?
Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spielgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats anzuzeigen. An den Apparaten ist ein Hinweisschild anzubringen, aus dem sich der vollständige Name (Firma bzw. Vor- und Zuname) und die Anschrift des Aufstellers ergeben.
Hier können Sie online die Anmeldung von Spielgeräten bei der Vergnügungssteuer beantragen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/171319/show Steuern und Benutzungsgebühren 20.3
001 Bismarckstraße 1 59065 Hamm
02381 17-9900
02381 17-2991
steuern20@stadt.hamm.de
Frau Tomkowitz 112
02381 17-9901
02381 17-2991
tomkowitz@stadt.hamm.de
Frau Seiler 113 Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1
02381 17-9916
02381 17-2991
seiler@stadt.hamm.de
Herr Al Raee 117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1)
02381 17-9907
02381 17-2991
alraee@stadt.hamm.de