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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer zweite Wohnung, Nebenwohnsitz
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Sie haben eine Nebenwohnung in Hamm?
Die Stadt Hamm erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einem der Bürgerämter in Hamm angemeldet haben, werden Sie in den nächsten Tagen aufgefordert, innerhalb eines Monats eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärung dient zur Prüfung der Steuerpflicht sowie Feststellung der Bemessungsgrundlagen.
Hier können Sie online die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170013/show Steuern und Benutzungsgebühren 20.3
001 Bismarckstraße 1 59065 Hamm
02381 17-9900
02381 17-2991
steuern20@stadt.hamm.de
Frau Seiler 113 Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1
02381 17-9916
02381 17-2991
seiler@stadt.hamm.de