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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

 

Kinder bzw. Eltern werden hierbei nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern jedoch gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht für den Bedürftigen kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

 

Wer kann Leistungen erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

 

  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

 

Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.


(50-500-4)

Anschrift

Verwaltungsgebäude Westentor 1 - 3
Westentor 1 - 3
59065 Hamm

Kontakt

Fax: 02381 17-2947

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Verwaltungsgebäude Westentor 1 - 3

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