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Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen
Die Sozialhilfe leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Sie soll jedem ermöglichen, aus eigener Kraft am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Reicht die eigene Kraft nicht aus, soll die Sozialhilfe solange wie erforderlich die Unterstützung bringen, die für die Führung eines menschenwürdigen Lebens nötig ist.
Wer hat Anspruch?
Jeder hat Anspruch auf Sozialhilfe, der sich nicht selbst helfen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält (z. B. Unterhalt).
Ausnahmen
Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, die einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/ALG II) haben.
Ausgenommen sind auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Sie können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Wurde das 65. Lebensjahr bereits erreicht, kann ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter bestehen.
(50-500-3)
Anschrift
Verwaltungsgebäude Westentor 1 - 3
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Kontakt
Fax: 02381 17-2947
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- Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
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- Restabwicklung BSHG-Kostenersatz - Geltendmachung von städtischen Ansprüchen (nach BSHG)
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Diese Einrichtung gehört zu
Abteilung Soziale Leistungen, Verwaltung und Heimaufsicht
Zu dieser Einrichtung gehören
Kontaktpersonen
- Frau Nycz
Tel: 02381 17-6683 - Herr Beilenhoff
Tel: 02381 17-6684 - Frau Störmer
Tel: 02381 17-6682 - Herr Kaßner
Tel: 02381 17-6686 - Frau Ohlmeier
Tel: 02381 17-6687 - Frau Surma
Tel: 02381 17-6688