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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Antrag auf Ausstellung eines StaatsangehörigkeitsausweisesStaatsangehörigkeitsausweis
Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann festgestellt werden, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 (in speziellen Fällen ab 1914) von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Verbeamtungen,
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
- Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
- Adoption
Links zu Anträgen:
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Kosten
Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 51,00 € und für die Negativbescheinigung von 25,00 € an.
Zuständige Organisationseinheiten
- SG Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6
59073 Hamm
- Abteilung Integrationsmanagement
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: integrationsmanagement@stadt.hamm.de
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Korittke
Tel: 02381 17-6775
Sachgebietsleiter Einbürgerung
- Herr Mentel
Tel: 02381 17-6779
- Frau Buchholz
Tel: 02381 17-6774
- Herr Schmidt
Tel: 02381 17-6777
Antrag auf Ausstellung eines StaatsangehörigkeitsausweisesStaatsangehörigkeitsausweis
Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann festgestellt werden, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 (in speziellen Fällen ab 1914) von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Verbeamtungen,
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
- Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
- Adoption
Links zu Anträgen:
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 51,00 € und für die Negativbescheinigung von 25,00 € an.
523, Gelber Schein https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/63807/showHerr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Mentel
E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Buchholz
11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Schmidt
016 (VG Sachsenweg 6)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Mentel
E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Buchholz
11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Schmidt
016 (VG Sachsenweg 6)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Mentel
E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Buchholz
11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Schmidt
016 (VG Sachsenweg 6)
Antrag auf Ausstellung eines StaatsangehörigkeitsausweisesStaatsangehörigkeitsausweis
Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann festgestellt werden, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 (in speziellen Fällen ab 1914) von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Verbeamtungen,
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
- Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
- Adoption
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https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/63807/show
Hier gehts zur Dienstleistung Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Informationen zum Thema des neuen Einbürgerungsrechts finden sie hier
Bitte beachten Sie den Link unter Aktuelles zur Kontaktaufnahme.
54-542.4Im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, Abteilung Integrationsmanagement, werden Themen rund um Einbürgerungen, Sozialarbeit für Geflüchtete, Zuwanderung aus dem Bereich Südosteuropa sowie kommunale Förderzuschüsse im Rahmen des Kommunalen Integrationskonzeptes und Maßnahmen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW bearbeitet.
Für alle Fragen betreffend Ausländerangelegenheiten, Visa, Pass-Verlängerungen und sonstige ausländerrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Allgemeine Ausländerangelegenheiten (Link).
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