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Erstellung Gesamtabschluss

Gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Hamm für jedes Haushaltsjahr zum Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss entspricht, unter Berücksichtigung der kommunalen Besonderheiten, einem handelsrechtlichen Konzernabschluss und verfolgt das Ziel ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns darzustellen. In den Gesamtabschluss werden der Abschluss der Stadt Hamm sowie die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Unternehmen einbezogen. Der Konzern ist dabei so darzustellen, als wäre er ein einziges Unternehmen.

Die Gesamtabschlüsse der Stadt Hamm ab 2015 stehen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Erstellung Gesamtabschluss

Gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Hamm für jedes Haushaltsjahr zum Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss entspricht, unter Berücksichtigung der kommunalen Besonderheiten, einem handelsrechtlichen Konzernabschluss und verfolgt das Ziel ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns darzustellen. In den Gesamtabschluss werden der Abschluss der Stadt Hamm sowie die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Unternehmen einbezogen. Der Konzern ist dabei so darzustellen, als wäre er ein einziges Unternehmen.

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