BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Verlängerung der Duldung

Wenn kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besteht (z.B. weil ein gestellter Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde) und ein Ausländer ausreisepflichtig ist, können dennoch Gründe bestehen (z.B. medizinische Gründe), weswegen die Abschiebung (vorübergehend) ausgesetzt ist.

Die Duldung enthält ebenfalls Informationen über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, einer Wohnsitzauflage oder einer räumlichen Beschränkung des Aufenthalts. Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Zur Verlängerung der Duldung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

Sollten keine Duldungsgründe bestehen, sollte rechtzeitig mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufgenommen werden, um eine mögliche Bleibeperspektive, eine freiwillige Rückkehr ins Heimatland und Möglichkeiten der Wiedereinreise ins Bundesgebiet im Rahmen des Visumsverfahrens zu beraten.

Hinweis: Die Duldung gilt nur im Bundesgebiet und erlischt auch nur bei stundenweiser Ausreise in einen anderen Staat.

Verlängerung der Duldung

Wenn kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besteht (z.B. weil ein gestellter Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde) und ein Ausländer ausreisepflichtig ist, können dennoch Gründe bestehen (z.B. medizinische Gründe), weswegen die Abschiebung (vorübergehend) ausgesetzt ist.

Die Duldung enthält ebenfalls Informationen über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, einer Wohnsitzauflage oder einer räumlichen Beschränkung des Aufenthalts. Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Zur Verlängerung der Duldung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

Sollten keine Duldungsgründe bestehen, sollte rechtzeitig mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufgenommen werden, um eine mögliche Bleibeperspektive, eine freiwillige Rückkehr ins Heimatland und Möglichkeiten der Wiedereinreise ins Bundesgebiet im Rahmen des Visumsverfahrens zu beraten.

Hinweis: Die Duldung gilt nur im Bundesgebiet und erlischt auch nur bei stundenweiser Ausreise in einen anderen Staat.

54, 542, Duldung, Bleiberecht, Aufenthalt, Asyl https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42763/show
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Fax 02381 17-2854
Abteilung Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge, Allg. Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
SG Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Rückführungen
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm