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Aufenthaltsrecht nach dem Asylgesetz
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft im Rahmen des Asylverfahrens, ob aufgrund des Verfolgungsschicksals im Heimatland eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling erfolgt oder ob Abschiebehindernisse bezüglich des Heimatlandes vorliegen. Sofern dies der Fall ist, kann aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
In Nordrhein-Westfalen kann ein Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bochum gestellt werden.
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
- Abteilung Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge, Allg. Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
- SG Wirtschaftliche Leistungen
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: asylangelegenheiten@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Gutsch
Tel: 02381 17-7435
E-Mail: gutschg@stadt.hamm.de
- Frau Bösl
Tel: 02381 17-7432
E-Mail: boesl@stadt.hamm.de
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft im Rahmen des Asylverfahrens, ob aufgrund des Verfolgungsschicksals im Heimatland eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling erfolgt oder ob Abschiebehindernisse bezüglich des Heimatlandes vorliegen. Sofern dies der Fall ist, kann aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
In Nordrhein-Westfalen kann ein Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bochum gestellt werden.
Frau
Gutsch
0.30 (Caldenhofer Weg 192, Haus 6)
Frau
Bösl
0.31 (Caldenhofer Weg 192, Haus 6)
Frau
Gutsch
0.30 (Caldenhofer Weg 192, Haus 6)
Frau
Bösl
0.31 (Caldenhofer Weg 192, Haus 6)
Frau
Gutsch
0.30 (Caldenhofer Weg 192, Haus 6)
Frau
Bösl
0.31 (Caldenhofer Weg 192, Haus 6)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft im Rahmen des Asylverfahrens, ob aufgrund des Verfolgungsschicksals im Heimatland eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling erfolgt oder ob Abschiebehindernisse bezüglich des Heimatlandes vorliegen. Sofern dies der Fall ist, kann aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
In Nordrhein-Westfalen kann ein Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bochum gestellt werden.
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Für alle weiteren Anliegen nutzen Sie bitte die Möglichkeit unseres Kontaktformulars.
Dieses finden Sie hier: Kontaktformular der Allgemeinen Ausländerangelegenheiten und der Wirtschaftlichen Leistungen
Bitte nehmen Sie von weiteren Anfragen Abstand.
Wir werden uns binnen einer Woche mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten, dass die Einbürgerung einen separaten Link (Link zum Kontaktformular der Einbürgerung) nutzt.
Zu den folgenden Dienstleistungen finden Sie aktuell auch die hierfür erforderlichen Vordrucke zum Download:
54-542
Ansprechpartner Asylangelegenheiten und Leistungen nach AsylbLG:
Sachbearbeiter | Buchstabenbereich | Telefon | |
Frau Bösl | A – Ali | 02381/17-7432 | |
Frau Gutsch | Am – Kay | 02381/17-7435 | |
Frau Elias | Kb - Z | 02381/17-7431 |
54-542-1