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KFZ - Tageszulassung

Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.23 kann ein fabrikneues Fahrzeug für die Dauer eines Kalendertages zugelassen werden. Die Tageszulassung beinhaltet die automatisierte Außerbetriebsetzung. Mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis darf das Fahrzeug für den Kalendertag im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden. Ein Abstempeln der Kennzeichen ist nicht erforderlich.

 

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen für die Zulassung vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung II
  • EU-Übereinstimmungserklärung (COC)
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Personalausweis oder Reisepass der/des zukünftigen Halter*in
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
    • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Mandat
    • Bei abweichendem Zahlungspflichtigen zusätzlich Unterschrift der/des Halter*in
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Artikel 44 der EU-Verordnung  zu Richtlinie 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858

 

Wichtige Formulare finden Sie im Download-Bereich.

Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.

 

Kosten

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Tageszulassung in den Bürgerämtern beträgt 47,10 €. Es können noch weitere Gebühren, z. B. für Wunschkennzeichen hinzukommen.

Die Tageszulassung kann auch im Online-Verfahren durchgeführt werden.

Die Grundgebühr für die Tageszulassung im Online-Verfahren beträgt 21,20 €, auch hier können noch weitere Gebühren hinzukommen.

Weitere Informationen zum Kfz-Online finden Sie hier: https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2686/show

Zuständige Organisationseinheiten

KFZ - Tageszulassung

Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.23 kann ein fabrikneues Fahrzeug für die Dauer eines Kalendertages zugelassen werden. Die Tageszulassung beinhaltet die automatisierte Außerbetriebsetzung. Mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis darf das Fahrzeug für den Kalendertag im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden. Ein Abstempeln der Kennzeichen ist nicht erforderlich.

 

Folgende Unterlagen müssen für die Zulassung vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung II
  • EU-Übereinstimmungserklärung (COC)
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Personalausweis oder Reisepass der/des zukünftigen Halter*in
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
    • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Mandat
    • Bei abweichendem Zahlungspflichtigen zusätzlich Unterschrift der/des Halter*in
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Artikel 44 der EU-Verordnung  zu Richtlinie 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858

 

Wichtige Formulare finden Sie im Download-Bereich.

Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.

 

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Tageszulassung in den Bürgerämtern beträgt 47,10 €. Es können noch weitere Gebühren, z. B. für Wunschkennzeichen hinzukommen.

Die Tageszulassung kann auch im Online-Verfahren durchgeführt werden.

Die Grundgebühr für die Tageszulassung im Online-Verfahren beträgt 21,20 €, auch hier können noch weitere Gebühren hinzukommen.

Weitere Informationen zum Kfz-Online finden Sie hier: https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2686/show

Neuzulassung, Zulassung, Neuwagen, Auto anmelden https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/311472/show
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799