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Einwohnerfragestunde
Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können in die Tagesordnungen Fragestunden aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierrüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. In Hamm können gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnungen der Bezirksvertretungen entsprechende Fragestunden aufgenommen werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag zur Einwohnerfragestunde.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Bezirksangelegenheiten
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: buergeramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Köster
Tel: 02381 17-9100
E-Mail: koestert@stadt.hamm.de
Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können in die Tagesordnungen Fragestunden aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierrüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. In Hamm können gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnungen der Bezirksvertretungen entsprechende Fragestunden aufgenommen werden.
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Sitzung der Bezirksvertretung, Ratssitzung, § 28 (3), Geschäftsordnung, Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüsse, Fragen https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/293669/showHerr
Köster
103 (Rathaus, 1. Obergeschoss, Zugang ü. Zi. 104)
Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können in die Tagesordnungen Fragestunden aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierrüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. In Hamm können gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnungen der Bezirksvertretungen entsprechende Fragestunden aufgenommen werden.
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https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/293669/show
Zum Bereich des Amtes für Bezirksangelegenheiten gehören die sieben Bürgerämter der Stadt Hamm. Über die Dienstleistungen und Serviceangebote finden Sie nachfolgend ausführliche Informationen. Zum weiteren wesentlichen Aufgabengebiet zählt die Unterstützung und Betreuung der Bezirksvertretungen bei Ihren vielfältigen Aufgaben.
Bezirksvertretungen
Seit 1975 sind die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, das Stadtgebiet in Stadtbezirke aufzuteilen. Für die 7 Bezirke in Hamm (Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen, Bockum-Hövel und Heessen) werden durch die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Kommunalwahlen die Bezirksvertretungen gewählt. Jeweils 19 Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter repräsentieren die Bevölkerung des Stadtbezirks. Den Vorsitz in diesem Gremium führt die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher. Sie/Er repräsentiert gleichzeitig den Stadtbezirk nach außen. Aufgabe des Amtes für Bezirksangelegenheiten ist es, die Vertreterinnen und Vertreter bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.
Bürgerämter
Die Stadt Hamm bietet Ihnen in den sieben Bürgerämtern ein vielfältiges Dienstleistungs- und Informationsangebot. Neben Dienstleistungen aus den Bereichen Einwohnermeldewesen, Personaldokumente, Schwerbehindertenangelegenheiten, Elterngeld und Kraftfahrzeugangelegenheiten finden Sie viele weitere Serviceangebote bei uns. Auch in Ihrer Nähe. Gute Erreichbarkeit, attraktive Öffnungszeiten und eine angenehme Atmosphäre zeichnen diese Serviceeinrichtungen aus. Die Bürgerämter und das Internetangebot helfen Ihnen, Ihre Anliegen einfach und schnell zu erledigen. Wege zu anderen Ämtern oder Behörden versuchen wir Ihnen zu ersparen.