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Kommunale Schulsozialarbeit
40-40.3
Schulen sind vor die Herausforderung gestellt, Schülerinnen und Schüler zu unterrichten, die wenig oder gar kein Deutsch können, teilweise nicht alphabetisiert sind und häufig durch die Zustände in ihrem Heimatland, sowie ihre Flucht oder andere Vorkommnisse traumatisiert sind. Neben den neu zugewanderten Familien müssen aber auch die Mitschülerinnen und Mitschüler in den Integrationsprozess einbezogen werden und Hemmschwellen oder Vorurteile auf allen Seiten abgebaut werden. Deshalb kommt dem Aufbau von kommunaler Schulsozialarbeit im Rahmen des Kommunalen Integrationskonzepts (Beschlussvorlage Nr. 0700/16) eine hohe Priorität zu. Dafür stellt die Stadt Hamm jährlich Mittel in Höhe von 650.000,00 € zur Verfügung.
Zuständige Organisationseinheiten
- RBB
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
- Regionales Bildungsbüro
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
- Amt für schulische Bildung
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: amt-fuer-schulische-bildung@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Verspohl
Tel: 02381 17-5028
E-Mail: lena.verspohl@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Amt für schulische Bildung
Schulen sind vor die Herausforderung gestellt, Schülerinnen und Schüler zu unterrichten, die wenig oder gar kein Deutsch können, teilweise nicht alphabetisiert sind und häufig durch die Zustände in ihrem Heimatland, sowie ihre Flucht oder andere Vorkommnisse traumatisiert sind. Neben den neu zugewanderten Familien müssen aber auch die Mitschülerinnen und Mitschüler in den Integrationsprozess einbezogen werden und Hemmschwellen oder Vorurteile auf allen Seiten abgebaut werden. Deshalb kommt dem Aufbau von kommunaler Schulsozialarbeit im Rahmen des Kommunalen Integrationskonzepts (Beschlussvorlage Nr. 0700/16) eine hohe Priorität zu. Dafür stellt die Stadt Hamm jährlich Mittel in Höhe von 650.000,00 € zur Verfügung.
RBB, Regionales Bildungsbüro, https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29179/showFrau
Verspohl
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Frau
Verspohl
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Schulen sind vor die Herausforderung gestellt, Schülerinnen und Schüler zu unterrichten, die wenig oder gar kein Deutsch können, teilweise nicht alphabetisiert sind und häufig durch die Zustände in ihrem Heimatland, sowie ihre Flucht oder andere Vorkommnisse traumatisiert sind. Neben den neu zugewanderten Familien müssen aber auch die Mitschülerinnen und Mitschüler in den Integrationsprozess einbezogen werden und Hemmschwellen oder Vorurteile auf allen Seiten abgebaut werden. Deshalb kommt dem Aufbau von kommunaler Schulsozialarbeit im Rahmen des Kommunalen Integrationskonzepts (Beschlussvorlage Nr. 0700/16) eine hohe Priorität zu. Dafür stellt die Stadt Hamm jährlich Mittel in Höhe von 650.000,00 € zur Verfügung.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29179/showZudem erfolgt hier die finanzielle Förderung der Schulen und es werden Beratungen in rechlichen Angelegenheiten für die Schulen angeboten. Bei Problemen von Eltern und Schulen hilft der Schulträger ebenfalls weiter. Schülerbeförderungen, Schülerunfallversicherungen und Schadensfallbearbeitung gehören ebenso zu den Aufgaben wie Schulpflichtüberwachungen und die Sicherstellung von Betreuungsangeboten. 40