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Wohnungswechsel (Abmeldung)

Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.

Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”.  Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.

Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.

Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
    Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind? 
    Dann steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung (zum Ausdrucken)

Kosten

gebührenfrei

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Wohnungswechsel (Abmeldung)
Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.

Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”.  Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.

Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.

Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
    Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind? 
    Dann steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung (zum Ausdrucken)

gebührenfrei

Wegzug, Wohnungsaufgabe, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, Ummeldung, ummelden https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2869/show
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799

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Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990

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