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KFZ- Abgemeldete Fahrzeuge/Schrottfahrzeuge
Abgemeldete oder schrottreife Autos, mit oder ohne Kennzeichen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) oder in der freien Landschaft abgestellt werden.
Wird ein abgemeldetes oder schrottreifes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird der/die Fahrzeughalter/in ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen.
Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss tief in die Tasche greifen: Wenn die Stadt tätig wird und einen Abschleppdienst bemühen muss, werden nicht nur die Kosten für das Abschleppen und eine eventuelle Entsorgung in Rechnung gestellt, sondern auch eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand.
So kommen schnell Beträge zwischen 250 und 500 € zusammen. Außerdem kann ein Bußgeldverfahren nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes eingeleitet werden, das die Festsetzung einer zusätzlichen Geldbuße bis zu 500 € ermöglicht.
Die Erstmeldung über ein solches Fahrzeug richten Sie bitte direkt an das Ordnungsamt der Stadt Hamm.
Die Meldung ist über Sag's Hamm möglich: https://www.hamm.de/sags-hamm/anliegen-melden
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Oberberg
Tel: 02381 17-9624
- Frau Hilsmann
Tel: 02381 17-9622
- Frau Rawiel
Tel: 02381 17-9623
Abgemeldete oder schrottreife Autos, mit oder ohne Kennzeichen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) oder in der freien Landschaft abgestellt werden.
Wird ein abgemeldetes oder schrottreifes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird der/die Fahrzeughalter/in ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen.
Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss tief in die Tasche greifen: Wenn die Stadt tätig wird und einen Abschleppdienst bemühen muss, werden nicht nur die Kosten für das Abschleppen und eine eventuelle Entsorgung in Rechnung gestellt, sondern auch eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand.
So kommen schnell Beträge zwischen 250 und 500 € zusammen. Außerdem kann ein Bußgeldverfahren nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes eingeleitet werden, das die Festsetzung einer zusätzlichen Geldbuße bis zu 500 € ermöglicht.
Die Erstmeldung über ein solches Fahrzeug richten Sie bitte direkt an das Ordnungsamt der Stadt Hamm.
Die Meldung ist über Sag's Hamm möglich: https://www.hamm.de/sags-hamm/anliegen-melden
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2866/showFrau
Oberberg
11 (Bürgeramt 176, Erdgeschoss)
Frau
Hilsmann
8 (Bürgeramt 176, Erdgeschoss)
Frau
Rawiel
12 (Bürgeramt 176, Erdgeschoss)
Abgemeldete oder schrottreife Autos, mit oder ohne Kennzeichen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) oder in der freien Landschaft abgestellt werden.
Wird ein abgemeldetes oder schrottreifes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird der/die Fahrzeughalter/in ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen.
Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss tief in die Tasche greifen: Wenn die Stadt tätig wird und einen Abschleppdienst bemühen muss, werden nicht nur die Kosten für das Abschleppen und eine eventuelle Entsorgung in Rechnung gestellt, sondern auch eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand.
So kommen schnell Beträge zwischen 250 und 500 € zusammen. Außerdem kann ein Bußgeldverfahren nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes eingeleitet werden, das die Festsetzung einer zusätzlichen Geldbuße bis zu 500 € ermöglicht.
Die Erstmeldung über ein solches Fahrzeug richten Sie bitte direkt an das Ordnungsamt der Stadt Hamm.
Die Meldung ist über Sag's Hamm möglich: https://www.hamm.de/sags-hamm/anliegen-melden
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2866/show