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Pfandleihgewerbe - Anzeige / Erlaubnis nach § 34 GewO
Sie möchten als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie dies gewerbsmäßig tun möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 der GewO.
Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
Rechtsgrundlagen
§ 34 GewO
Unterlagen
Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, zw. 100,00 und 1.000,00 €
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Sie möchten als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie dies gewerbsmäßig tun möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 der GewO.
Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, zw. 100,00 und 1.000,00 €
Pfandleihgewerbe https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2804/showSie möchten als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie dies gewerbsmäßig tun möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 der GewO.
Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
§ 34 GewO
Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2804/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1