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Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen / Kläranlagen

Für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage ist gem. § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Folgender Link führt zu einem Assistenten, mit welchem eine Genehmigung gemäß § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) NRW zur Errichtung, zum Betrieb und / oder zur wesentlichen Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage direkt bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden kann.

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Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen / Kläranlagen

Für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage ist gem. § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Folgender Link führt zu einem Assistenten, mit welchem eine Genehmigung gemäß § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) NRW zur Errichtung, zum Betrieb und / oder zur wesentlichen Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage direkt bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden kann.

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Kläranlage, Abwasserbehandlung, Abwasseranlage, Abwasserbehandlungsanlage, Abwasserbeseitigung, Wasserrecht, Landeswassergesetz, Schmutzwasser, Kanalisationsnetz, Bauartzulassung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/275762/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Kuhlbusch

A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7167
kuhlbuschk@stadt.hamm.de
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Kuhlbusch

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