BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung
Die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen ist Voraussetzung für die
Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben und damit auch für den Erhalt und die
Schaffung von Arbeitsplätzen.
Auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen
Industrie- und Gewerbeflächen durch vorausschauende Planung und rechtliche
Sicherung im Rahmen der Flächennutzungsplanung. Auf örtlicher Ebene bereitet die Aufstellung von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen die konkrete bauliche Nutzung durch die Betriebe vor.
Der städtischen Planung vorgeschaltet ist auf überörtlicher Ebene die Landes- und Regionalplanung. Diese enthält auch für die Stadt Hamm verbindliche Vorgaben zum Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Generelle Planung, Flächennutzungsplanung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: ulrike.mentz@stadt.hamm.de
- Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: ulrike.mentz@stadt.hamm.de
Die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen ist Voraussetzung für die
Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben und damit auch für den Erhalt und die
Schaffung von Arbeitsplätzen.
Auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen
Industrie- und Gewerbeflächen durch vorausschauende Planung und rechtliche
Sicherung im Rahmen der Flächennutzungsplanung. Auf örtlicher Ebene bereitet die Aufstellung von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen die konkrete bauliche Nutzung durch die Betriebe vor.
Der städtischen Planung vorgeschaltet ist auf überörtlicher Ebene die Landes- und Regionalplanung. Diese enthält auch für die Stadt Hamm verbindliche Vorgaben zum Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2644/showDie Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen ist Voraussetzung für die
Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben und damit auch für den Erhalt und die
Schaffung von Arbeitsplätzen.
Auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen
Industrie- und Gewerbeflächen durch vorausschauende Planung und rechtliche
Sicherung im Rahmen der Flächennutzungsplanung. Auf örtlicher Ebene bereitet die Aufstellung von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen die konkrete bauliche Nutzung durch die Betriebe vor.
Der städtischen Planung vorgeschaltet ist auf überörtlicher Ebene die Landes- und Regionalplanung. Diese enthält auch für die Stadt Hamm verbindliche Vorgaben zum Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2644/showStadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa
61.41Die Abteilung Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung führt u.a. die Verfahren zur Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) durch, erarbeitet räumliche und thematische Konzepte und betreut die Stadtteilentwicklung. Darüber hinaus ist sie für die Koordinierung verschiedener externer Planverfahren, z.B. in den Bereichen Bergbau und Energie oder Regionalplanung, zuständig.
61.4