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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und im Maßstab 1:10.000 bis 1:15.000 erarbeitet. Der FNP enthält die Grundzüge der Bodennutzung und ist nicht parzellenscharf. Die Darstellungen des FNP sind nur behördenverbindlich.
Der seit dem 13.12.2008 wirksame FNP der Stadt Hamm sichert bis in das
Jahr 2020 die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hamm.
Zuständige Organisationseinheiten
- Generelle Planung, Flächennutzungsplanung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: ulrike.mentz@stadt.hamm.de
- Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: ulrike.mentz@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Agnes Tönsing
Tel: 02381 17-4111
E-Mail: agnes.toensing@stadt.hamm.de
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und im Maßstab 1:10.000 bis 1:15.000 erarbeitet. Der FNP enthält die Grundzüge der Bodennutzung und ist nicht parzellenscharf. Die Darstellungen des FNP sind nur behördenverbindlich.
Der seit dem 13.12.2008 wirksame FNP der Stadt Hamm sichert bis in das
Jahr 2020 die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hamm.
Frau
Agnes
Tönsing
A2.005 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)
Frau
Agnes
Tönsing
A2.005 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und im Maßstab 1:10.000 bis 1:15.000 erarbeitet. Der FNP enthält die Grundzüge der Bodennutzung und ist nicht parzellenscharf. Die Darstellungen des FNP sind nur behördenverbindlich.
Der seit dem 13.12.2008 wirksame FNP der Stadt Hamm sichert bis in das
Jahr 2020 die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hamm.
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa
61.41Die Abteilung Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung führt u.a. die Verfahren zur Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) durch, erarbeitet räumliche und thematische Konzepte und betreut die Stadtteilentwicklung. Darüber hinaus ist sie für die Koordinierung verschiedener externer Planverfahren, z.B. in den Bereichen Bergbau und Energie oder Regionalplanung, zuständig.
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