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KFZ- Wechselkennzeichen
Seit dem 01.07.2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugeteilt werden. Es darf aber nur an einem Fahrzeug geführt werden, nicht gleichzeitig an beiden Fahrzeugen.
Voraussetzungen:
Möglich ist das Wechselkennzeichen für Fahrzeuge der folgenden Fahrzeugklassen:
- Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit
höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und
Wohnmobile) - Klasse L: Krafträder, vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse,
ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung
bis 15 kW - Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse
Bei Fahrzeugen älterer Bauart, bei denen noch nicht die entsprechende EG-Fahrzeugklasse in denFahrzeugpapieren eingetragen ist, ist ein entsprechender Nachweis zu führen.
Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen beispielsweise für einen Pkw und ein Motorrad oder ein PKW und einen Anhänger zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Weiterhin müssen bei beiden Fahrzeugen Kennzeichenschilder gleicher Größe verwendet werden können.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.
Einzeiliges Wechselkennzeichen
Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird.
Anstelle der HU-Plakette wird durch ein auf der Platine aufgebrachtes "W" auf das Wechselkennzeichen hingewiesen. Einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt.
Zweizeiliges Wechselkennzeichen
Kraftradkennzeichen
Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nur dann auf öffentlichen Straßen
abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem
gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Wechselkennzeichen können einzeilig oder zweizeilig ausgeführt werden. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist nicht möglich.
Unterlagen
s. hierzu unter den Stichpunkten Kfz. – Ummeldung oder Neuzulassung
Es ist für beide Fahrzeuge eine elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Kosten
Für ein Wechselkennzeichen ist ergänzend zur Gebühr für den Zulassungsvorgang (Neuzulassung oder Ummeldung) eine zusätzliche Gebühr von 6,00 EUR pro Fahrzeug zu
entrichten.
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Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
Seit dem 01.07.2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugeteilt werden. Es darf aber nur an einem Fahrzeug geführt werden, nicht gleichzeitig an beiden Fahrzeugen.
Voraussetzungen:
Möglich ist das Wechselkennzeichen für Fahrzeuge der folgenden Fahrzeugklassen:
- Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit
höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und
Wohnmobile) - Klasse L: Krafträder, vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse,
ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung
bis 15 kW - Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse
Bei Fahrzeugen älterer Bauart, bei denen noch nicht die entsprechende EG-Fahrzeugklasse in denFahrzeugpapieren eingetragen ist, ist ein entsprechender Nachweis zu führen.
Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen beispielsweise für einen Pkw und ein Motorrad oder ein PKW und einen Anhänger zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Weiterhin müssen bei beiden Fahrzeugen Kennzeichenschilder gleicher Größe verwendet werden können.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.
Einzeiliges Wechselkennzeichen
Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird.
Anstelle der HU-Plakette wird durch ein auf der Platine aufgebrachtes "W" auf das Wechselkennzeichen hingewiesen. Einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt.
Zweizeiliges Wechselkennzeichen
Kraftradkennzeichen
Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nur dann auf öffentlichen Straßen
abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem
gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Wechselkennzeichen können einzeilig oder zweizeilig ausgeführt werden. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist nicht möglich.
s. hierzu unter den Stichpunkten Kfz. – Ummeldung oder Neuzulassung
Es ist für beide Fahrzeuge eine elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Für ein Wechselkennzeichen ist ergänzend zur Gebühr für den Zulassungsvorgang (Neuzulassung oder Ummeldung) eine zusätzliche Gebühr von 6,00 EUR pro Fahrzeug zu
entrichten.
Seit dem 01.07.2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugeteilt werden. Es darf aber nur an einem Fahrzeug geführt werden, nicht gleichzeitig an beiden Fahrzeugen.
Voraussetzungen:
Möglich ist das Wechselkennzeichen für Fahrzeuge der folgenden Fahrzeugklassen:
- Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit
höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und
Wohnmobile) - Klasse L: Krafträder, vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse,
ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung
bis 15 kW - Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse
Bei Fahrzeugen älterer Bauart, bei denen noch nicht die entsprechende EG-Fahrzeugklasse in denFahrzeugpapieren eingetragen ist, ist ein entsprechender Nachweis zu führen.
Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen beispielsweise für einen Pkw und ein Motorrad oder ein PKW und einen Anhänger zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Weiterhin müssen bei beiden Fahrzeugen Kennzeichenschilder gleicher Größe verwendet werden können.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.
Einzeiliges Wechselkennzeichen
Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird.
Anstelle der HU-Plakette wird durch ein auf der Platine aufgebrachtes "W" auf das Wechselkennzeichen hingewiesen. Einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt.
Zweizeiliges Wechselkennzeichen
Kraftradkennzeichen
Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nur dann auf öffentlichen Straßen
abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem
gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Wechselkennzeichen können einzeilig oder zweizeilig ausgeführt werden. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist nicht möglich.
s. hierzu unter den Stichpunkten Kfz. – Ummeldung oder Neuzulassung
Es ist für beide Fahrzeuge eine elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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