BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Handwerkerparkausweis (nur Gebiet Stadt Hamm)

Parkausweis für Handwerksbetriebe

Handwerkerparkausweis für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerksbetrieben

Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen kann Handwerksbetrieben die Möglichkeit eingeräumt werden, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge pauschalierte oder ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung soll ohne besondere Einzelfallprüfung dazu berechtigen:

  • Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
  • Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
  • In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
  • Parken in verkehrsberuhigten Zonen
  • Parken in Fußgängerzonen während der Anlieferungszeiten, danach nur im Rahmen unaufschiebbarer Reparaturen, Sonderregelungen wie z. B. Markttage sind zu beachten
  • Gültigkeit: Stadtgebiet Hamm


Neben Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung sind auch sonstige Betreibe zugelassen, die schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren haben. Der Ausweis enthält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle mit einer festen Firmenaufschrift versehenen Fahrzeuge eines Betriebes nutzbar. Bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

 § 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Handwerksbetriebe auf Stadtgebiet.

Unterlagen

Nachweis des Gewerbes oder Handwerks

Kosten

  • 170,00 € Genehmigung für 2 Jahre
  •  90,00 € Genehmigung für 1 Jahr
  •  55,00 € Genehmigung für 6 Monate
  •  30,00 € Genehmigung für 3 Monate
  •  15,00 € Genehmigung für 1 Monat

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

Selfhtml Selfhtml Selfhtml

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Verwandte Dienstleistungen

Handwerkerparkausweis (nur Gebiet Stadt Hamm)

Handwerkerparkausweis für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerksbetrieben

Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen kann Handwerksbetrieben die Möglichkeit eingeräumt werden, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge pauschalierte oder ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung soll ohne besondere Einzelfallprüfung dazu berechtigen:

  • Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
  • Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
  • In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
  • Parken in verkehrsberuhigten Zonen
  • Parken in Fußgängerzonen während der Anlieferungszeiten, danach nur im Rahmen unaufschiebbarer Reparaturen, Sonderregelungen wie z. B. Markttage sind zu beachten
  • Gültigkeit: Stadtgebiet Hamm


Neben Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung sind auch sonstige Betreibe zugelassen, die schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren haben. Der Ausweis enthält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle mit einer festen Firmenaufschrift versehenen Fahrzeuge eines Betriebes nutzbar. Bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

 § 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Handwerksbetriebe auf Stadtgebiet.

Nachweis des Gewerbes oder Handwerks

  • 170,00 € Genehmigung für 2 Jahre
  •  90,00 € Genehmigung für 1 Jahr
  •  55,00 € Genehmigung für 6 Monate
  •  30,00 € Genehmigung für 3 Monate
  •  15,00 € Genehmigung für 1 Monat

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

Selfhtml Selfhtml Selfhtml

Handwerkerparken, Parken Gewerbe, Parkausweise https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2563/show
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102