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Zahlungsabwicklung

Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Stadt Hamm im Überblick

Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Stadt Hamm bearbeitet zentral alle eingehenden Einzahlungen auf den Bankkonten der Stadt Hamm. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, werden Mahnungen bzw. Erinnerungen verschickt.

Die Stadtkasse Hamm leistet alle Auszahlungen aus den Zahlungsverpflichtungen der Stadt Hamm. Sie verwaltet die Geldmittel, in dem sie diese zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen beschafft oder ggfls. zinsgünstig und sicher anlegt.

Über alle Zahlungsvorgänge führt sie Buch und bereitet die Jahresrechnung der Verwaltung vor.


Unsere Bankverbindungen

Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen (Girokonten) zur Verfügung:

 

IBAN

Geldinstitut

Für Verwarn- und Bußgelder

DE61410500950000059600

 Sparkasse Hamm

Für sonstige Einzahlungen

DE98410500950000034199

 Sparkasse Hamm



Überweisen - aber richtig

Für jede Forderung, die die Stadt Hamm gegen Sie geltend macht, wird ein individuelles Kassenzeichen vergeben.  Dieses besteht aus 12 Zahlen.

Geben Sie bei jeder Überweisung immer  das Kassenzeichen aus dem Bescheid, der Rechnung oder dem sonstigem Schreiben als Verwendungszweck an.

Zahlen Sie aufgrund einer Mahnung benötigen wir unbedingt die 13stellige Zahlscheinnummer. Diese beginnt mit ZP. Danach folgen 11 Zahlen.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, scannen Sie einfach den QR-Code auf der ersten Seite der Mahnung. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.

Bei der Vielzahl der täglichen Zahlungsvorgänge setzen wir automatisierte Verfahren ein. Die Angabe des Kassenzeichens bzw. der Zahlscheinnummer im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlungen richtig und ohne zeitlichen Verzug auf Ihr Kassenzeichen zu buchen. Sie ersparen sich und uns damit unnötige Mahnungen.


Lastschrift -  schnell und einfach

Wenn Sie regelmäßig Geld an die Stadt Hamm zahlen müssen, geht das per Lastschrift schnell und einfach. Dazu ermächtigen Sie die Stadtkasse Hamm, die fälligen Beträge von Ihrer IBAN einzuziehen.

Von der Lastschrift profitieren alle:

 ° Sie ersparen sich die lästige Überwachung von Zahlungsterminen und das Ändern eines Dauerauftrages.

 ° Bei uns entfallen die aufwändige Verbuchung der Zahlungseinträge und langwierige Nachforschungen, wenn der Verwendungszweck nicht klar benannt ist.

Für Ihre Teilnahme am Lastschriftverfahren klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link und füllen im Vordruck alle Felder aus.

Senden Sie uns bitte anschließend das ausgedruckte SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer Unterschrift an die angegebene Fax-Nummer oder senden Sie den Vordruck mit der Post. Der Barcode auf dem SEPA-Lastschriftmandat  ermöglicht uns die zeitnahe Bearbeitung Ihres Mandates.

Für Fragen steht Ihnen die Stadtkasse Hamm unter Telefon 02381 17-9981 zur Verfügung.


Pünktlich Zahlen – Mahnung vermeiden

Wenn Ihre Zahlung nicht pünktlich bei uns eingeht, erhalten Sie von der Stadtkasse Hamm unangenehme Post in Form einer Mahnung bzw. Erinnerung.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Mahnung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.

Bei wiederkehrenden Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge, Hundesteuer) können Sie den Gesamtrückstand sowie Ihre zukünftigen Forderungen im Wege des Lastschrifteinzuges abbuchen lassen. Näheres finden Sie unter der Rubrik „Lastschrift – schnell und einfach“.

Bei einer Einmal-Forderung überweisen Sie bitte den Gesamtrückstand bis zur gesetzten Frist an die Stadtkasse Hamm.

Sie schulden eine öffentlich-rechtliche Forderung.

Bei rückständigen fälligen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Musikschulgebühren, Elternbeiträge) erhalten Sie eine Mahnung.

Je nach Forderungsart stellen wir Ihnen neben den Mahngebühren auch Säumniszuschläge in Rechnung.  

Sie sind verpflichtet, die Nebenforderung(en) zu entrichten, auch wenn Sie die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt haben.

Die Rechtsgrundlagen und Berechnungsweisen der Mahngebühren und Säumniszuschläge finden Sie unter der Rubrik "Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen“.

Sollten Sie trotz der Mahnung die rückständige(n) Forderung(en) nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen, müssen diese nach den gesetzlichen Vorschriften zwangsweise eingezogen und Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch diese Maßnahme entstehen Ihnen weitere Kosten.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Mahnung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.

Sie schulden eine privatrechtliche Forderung.

Bei rückständigen fälligen privat-rechtlichen Forderungen (z. B. Mittagsverpflegung in einer Kindertageseinrichtung, Mieten, Pachten) erhalten Sie von der Stadtkasse Hamm eine kostenpflichtige Erinnerung.  

Sie sind verpflichtet, den Auslagenersatz zu entrichten, auch wenn Sie die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt haben.

Die Rechtsgrundlage und Berechnungsweise des Auslagenersatzes finden Sie unter der Rubrik "Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen“.

Reagieren Sie auf die Erinnerung nicht, wird beim Amtsgericht Hagen ein Mahnbescheid beantragt. Durch diese Maßnahme entstehen Ihnen weitere Kosten.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Erinnerung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.

 

Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen

Die mit der Mahnung geltend gemachten Nebenforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und berechnen sich wie folgt:

 

 

Nebenforderung

Forderungsart

Berechnung

Säumniszuschläge

1.  bei Steuern und Abgaben nach der Abgabenordnung (AO) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage: § 240 AO, § 12 KAG NRW

Für jeden angefangenen Monat der Säumnis = 1 % des auf volle
50 € abgerundeten rückständigen Betrages

 

2.  bei Kosten nach dem Gebührengesetz Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Rechtsgrundlage: § 18 GebG NRW

 

3.  bei Kosten nach dem Bundesgebühren-gesetz (BGebG)
Rechtsgrundlage: § 16 BGebG

Mahngebühren/
Auslagenersatz

zu 1. bis 3. und den privatrechtlichen Forderungen, die in § 1 VO VwVG NRW katalogisiert sind
Rechtsgrundlage: § 9 Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW *)

bei Beträgen bis 50 € = 6 €
von dem Mehrbetrag = 1 %
Bei Forderungen zu 1. und 2. höchstens 52 €

*) Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Haben Sie noch Fragen zur Mahnung?   

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Stadt Hamm, Telefon 02381 17-9990 oder schreiben Sie eine Email an stadtkasse@stadt.hamm.de .

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Zahlungsabwicklung

Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Stadt Hamm im Überblick

Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Stadt Hamm bearbeitet zentral alle eingehenden Einzahlungen auf den Bankkonten der Stadt Hamm. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, werden Mahnungen bzw. Erinnerungen verschickt.

Die Stadtkasse Hamm leistet alle Auszahlungen aus den Zahlungsverpflichtungen der Stadt Hamm. Sie verwaltet die Geldmittel, in dem sie diese zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen beschafft oder ggfls. zinsgünstig und sicher anlegt.

Über alle Zahlungsvorgänge führt sie Buch und bereitet die Jahresrechnung der Verwaltung vor.


Unsere Bankverbindungen

Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen (Girokonten) zur Verfügung:

 

IBAN

Geldinstitut

Für Verwarn- und Bußgelder

DE61410500950000059600

 Sparkasse Hamm

Für sonstige Einzahlungen

DE98410500950000034199

 Sparkasse Hamm



Überweisen - aber richtig

Für jede Forderung, die die Stadt Hamm gegen Sie geltend macht, wird ein individuelles Kassenzeichen vergeben.  Dieses besteht aus 12 Zahlen.

Geben Sie bei jeder Überweisung immer  das Kassenzeichen aus dem Bescheid, der Rechnung oder dem sonstigem Schreiben als Verwendungszweck an.

Zahlen Sie aufgrund einer Mahnung benötigen wir unbedingt die 13stellige Zahlscheinnummer. Diese beginnt mit ZP. Danach folgen 11 Zahlen.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, scannen Sie einfach den QR-Code auf der ersten Seite der Mahnung. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.

Bei der Vielzahl der täglichen Zahlungsvorgänge setzen wir automatisierte Verfahren ein. Die Angabe des Kassenzeichens bzw. der Zahlscheinnummer im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlungen richtig und ohne zeitlichen Verzug auf Ihr Kassenzeichen zu buchen. Sie ersparen sich und uns damit unnötige Mahnungen.


Lastschrift -  schnell und einfach

Wenn Sie regelmäßig Geld an die Stadt Hamm zahlen müssen, geht das per Lastschrift schnell und einfach. Dazu ermächtigen Sie die Stadtkasse Hamm, die fälligen Beträge von Ihrer IBAN einzuziehen.

Von der Lastschrift profitieren alle:

 ° Sie ersparen sich die lästige Überwachung von Zahlungsterminen und das Ändern eines Dauerauftrages.

 ° Bei uns entfallen die aufwändige Verbuchung der Zahlungseinträge und langwierige Nachforschungen, wenn der Verwendungszweck nicht klar benannt ist.

Für Ihre Teilnahme am Lastschriftverfahren klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link und füllen im Vordruck alle Felder aus.

Senden Sie uns bitte anschließend das ausgedruckte SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer Unterschrift an die angegebene Fax-Nummer oder senden Sie den Vordruck mit der Post. Der Barcode auf dem SEPA-Lastschriftmandat  ermöglicht uns die zeitnahe Bearbeitung Ihres Mandates.

Für Fragen steht Ihnen die Stadtkasse Hamm unter Telefon 02381 17-9981 zur Verfügung.


Pünktlich Zahlen – Mahnung vermeiden

Wenn Ihre Zahlung nicht pünktlich bei uns eingeht, erhalten Sie von der Stadtkasse Hamm unangenehme Post in Form einer Mahnung bzw. Erinnerung.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Mahnung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.

Bei wiederkehrenden Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge, Hundesteuer) können Sie den Gesamtrückstand sowie Ihre zukünftigen Forderungen im Wege des Lastschrifteinzuges abbuchen lassen. Näheres finden Sie unter der Rubrik „Lastschrift – schnell und einfach“.

Bei einer Einmal-Forderung überweisen Sie bitte den Gesamtrückstand bis zur gesetzten Frist an die Stadtkasse Hamm.

Sie schulden eine öffentlich-rechtliche Forderung.

Bei rückständigen fälligen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Musikschulgebühren, Elternbeiträge) erhalten Sie eine Mahnung.

Je nach Forderungsart stellen wir Ihnen neben den Mahngebühren auch Säumniszuschläge in Rechnung.  

Sie sind verpflichtet, die Nebenforderung(en) zu entrichten, auch wenn Sie die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt haben.

Die Rechtsgrundlagen und Berechnungsweisen der Mahngebühren und Säumniszuschläge finden Sie unter der Rubrik "Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen“.

Sollten Sie trotz der Mahnung die rückständige(n) Forderung(en) nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen, müssen diese nach den gesetzlichen Vorschriften zwangsweise eingezogen und Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch diese Maßnahme entstehen Ihnen weitere Kosten.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Mahnung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.

Sie schulden eine privatrechtliche Forderung.

Bei rückständigen fälligen privat-rechtlichen Forderungen (z. B. Mittagsverpflegung in einer Kindertageseinrichtung, Mieten, Pachten) erhalten Sie von der Stadtkasse Hamm eine kostenpflichtige Erinnerung.  

Sie sind verpflichtet, den Auslagenersatz zu entrichten, auch wenn Sie die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt haben.

Die Rechtsgrundlage und Berechnungsweise des Auslagenersatzes finden Sie unter der Rubrik "Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen“.

Reagieren Sie auf die Erinnerung nicht, wird beim Amtsgericht Hagen ein Mahnbescheid beantragt. Durch diese Maßnahme entstehen Ihnen weitere Kosten.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Erinnerung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.

 

Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen

Die mit der Mahnung geltend gemachten Nebenforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und berechnen sich wie folgt:

 

 

Nebenforderung

Forderungsart

Berechnung

Säumniszuschläge

1.  bei Steuern und Abgaben nach der Abgabenordnung (AO) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage: § 240 AO, § 12 KAG NRW

Für jeden angefangenen Monat der Säumnis = 1 % des auf volle
50 € abgerundeten rückständigen Betrages

 

2.  bei Kosten nach dem Gebührengesetz Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Rechtsgrundlage: § 18 GebG NRW

 

3.  bei Kosten nach dem Bundesgebühren-gesetz (BGebG)
Rechtsgrundlage: § 16 BGebG

Mahngebühren/
Auslagenersatz

zu 1. bis 3. und den privatrechtlichen Forderungen, die in § 1 VO VwVG NRW katalogisiert sind
Rechtsgrundlage: § 9 Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW *)

bei Beträgen bis 50 € = 6 €
von dem Mehrbetrag = 1 %
Bei Forderungen zu 1. und 2. höchstens 52 €

*) Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Haben Sie noch Fragen zur Mahnung?   

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Stadt Hamm, Telefon 02381 17-9990 oder schreiben Sie eine Email an stadtkasse@stadt.hamm.de .

Stadtkasse, Mahnung, Lastschrift, Sepa, sepa-mandat, überweisung, bankverbindung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2524/show
Abteilung Zahlungsabwicklung
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9981

Frau

Avdic

209

02381 17-9931
avdic@stadt.hamm.de

Frau

Brösel

214

02381 17-9937
broeselb@stadt.hamm.de

Herr

Feldhaus

208

02381 17-9920
feldhausc@stadt.hamm.de

Frau

Hader

213

02381 17-9918
katja.hader@stadt.hamm.de

Frau

Kalthegener

218

02381 17-9934
kalthegener@stadt.hamm.de

Frau

Kothenschulte

217

02381 17-9963
kothenschulte@stadt.hamm.de

Frau

Leifhelm

202

02381 17-9981
leifhelmk@stadt.hamm.de

Frau

Müller

203

02381 17-9917
muellerandrea@stadt.hamm.de

Frau

Nebe

212

02381 17-9935
anneliese.nebe@stadt.hamm.de

Frau

Peters

212

02381 17-9935
peters@stadt.hamm.de

Herr

Rosenberg

212

02381 17-9927
rosenberg@stadt.hamm.de

Frau

Schaub

211

02381 17-9925
schaub@stadt.hamm.de

Herr

Teske

221

02381 17-9932
teske@stadt.hamm.de

Herr

Trippelsdorf

213

02381 17-9928
trippelsdorf@stadt.hamm.de

Frau

Yildirim

206

02381 17-9922
yildirim@stadt.hamm.de