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Trinkwasserüberwachung
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung und der privaten Hausbrunnen (Eigenwasser-Versorgungsanlagen)
Das Gesundheitsamt überwacht Eigenwasser-Versorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht durch Prüfungen und Kontrollen und setzt den Untersuchungs-Umfang und -Zeitraum fest. Es berät bei mikrobiologischen Belastungen und Störungen durch chemische Stoffe im Trinkwasser.
Die erforderlichen Wasseruntersuchungen dürfen nach der Trinkwasser-Verordnung nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 37 Infektionsschutz-Gesetz
§ 54 ff Trinkwasser-Verordnung
Zuständige Organisationseinheiten
- Infektionsschutz und Umwelthygiene
Lessingstraße 26
59063 Hamm
E-Mail: infektionsschutz@stadt.hamm.de
- Gesundheitsamt Außenstelle
Lessingstraße 26
59063 Hamm
- Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Landt
Tel: 02381 17-6440
E-Mail: infektionsschutz@stadt.hamm.de
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung und der privaten Hausbrunnen (Eigenwasser-Versorgungsanlagen)
Das Gesundheitsamt überwacht Eigenwasser-Versorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht durch Prüfungen und Kontrollen und setzt den Untersuchungs-Umfang und -Zeitraum fest. Es berät bei mikrobiologischen Belastungen und Störungen durch chemische Stoffe im Trinkwasser.
Die erforderlichen Wasseruntersuchungen dürfen nach der Trinkwasser-Verordnung nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 37 Infektionsschutz-Gesetz
§ 54 ff Trinkwasser-Verordnung
Herr
Landt
322
Herr
Landt
322
Herr
Landt
322
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung und der privaten Hausbrunnen (Eigenwasser-Versorgungsanlagen)
Das Gesundheitsamt überwacht Eigenwasser-Versorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht durch Prüfungen und Kontrollen und setzt den Untersuchungs-Umfang und -Zeitraum fest. Es berät bei mikrobiologischen Belastungen und Störungen durch chemische Stoffe im Trinkwasser.
Die erforderlichen Wasseruntersuchungen dürfen nach der Trinkwasser-Verordnung nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 37 Infektionsschutz-Gesetz
§ 54 ff Trinkwasser-Verordnung
Das Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm umfasst nicht nur die allseits bekannten Aufgaben wie "Seuchenbekämpfung" und "Einschulungsuntersuchungen". Auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Bereich der individuellen Lebensverhältnisse, oder auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen möchten wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. So finden Sie hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u. a. für die Bereiche Gesundheitsplanung, Infektionsschutz, Umwelthygiene oder den Jugendzahnärztlichen Dienst.
Das kompakt beschriebene Leistungsangebot soll Sie unterstützen, auf dem kürzesten Weg die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.