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Trinkwasserüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung und der privaten Hausbrunnen (Eigenwasser-Versorgungsanlagen)

Das Gesundheitsamt überwacht Eigenwasser-Versorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht durch Prüfungen und Kontrollen und setzt den Untersuchungs-Umfang und -Zeitraum fest. Es berät bei mikrobiologischen Belastungen und Störungen durch chemische Stoffe im Trinkwasser.
Die erforderlichen Wasseruntersuchungen dürfen nach der Trinkwasser-Verordnung nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

Laborliste des LANUV:

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 37 Infektionsschutz-Gesetz
§ 54 ff Trinkwasser-Verordnung

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Trinkwasserüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung und der privaten Hausbrunnen (Eigenwasser-Versorgungsanlagen)

Das Gesundheitsamt überwacht Eigenwasser-Versorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht durch Prüfungen und Kontrollen und setzt den Untersuchungs-Umfang und -Zeitraum fest. Es berät bei mikrobiologischen Belastungen und Störungen durch chemische Stoffe im Trinkwasser.
Die erforderlichen Wasseruntersuchungen dürfen nach der Trinkwasser-Verordnung nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

Laborliste des LANUV:

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 37 Infektionsschutz-Gesetz
§ 54 ff Trinkwasser-Verordnung

Wasserqualität,Trinkwasser, Wasser, Hausbrunnen, Eigenwasserversorgungsanlagen, Mikrobiologische Untersuchung, Trinkwasserverordnung, Kleinanlagen, Betriebswasseranlagen, Hausistallationen mit Warmwasserspeicher https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2463/show
Infektionsschutz und Umwelthygiene
Lessingstraße 26 59063 Hamm
Telefon 02381 17-6411
Fax 02381 17-2983

Herr

Landt

322

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infektionsschutz@stadt.hamm.de
Gesundheitsamt Außenstelle
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