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Beglaubigung von Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln
Für Betäubungsmittel ist auf Auslandsreisen eine Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen.
Unterlagen
Für Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Telefonische Terminabsprachen bitte in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Zuständige Organisationseinheiten
- Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: carola.hiltawsky@stadt.hamm.de
- Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Hiltawsky
Tel: 02381 17-6450
E-Mail: carola.hiltawsky@stadt.hamm.de
- Frau Krumme
Tel: 02381 17-6452
E-Mail: beate.krumme@stadt.hamm.de
- Frau Schmidt
Tel: 02381 17-6451
E-Mail: linda.schmidt@stadt.hamm.de
Für Betäubungsmittel ist auf Auslandsreisen eine Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen.
Für Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Telefonische Terminabsprachen bitte in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Betäubungsmittel, Internationale Bescheinigung, Schengen, Ausland Reisen, Medikamente https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2460/showFrau
Hiltawsky
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Frau
Krumme
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Schmidt
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Für Betäubungsmittel ist auf Auslandsreisen eine Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen.
Für Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Telefonische Terminabsprachen bitte in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2460/showZusatzinformationen:
Ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln; Verbraucherschutz im Bereich der Gefahrstoffe und des Betäubungsmittelverkehres; Arzneimittelmissbrauch; apothekenrechtliche Angelegenheiten; Bescheinigung über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland; Angelegenheiten im Bereich der Ausbildung und Erlaubniserteilung zur Pharmazeutisch- Technischen Assistentin (PTA); Sozialpharmazie
Die Mitarbeiterinnen besichtigen insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes regelmäßig Betriebe und Einrichtungen (z.B, Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser und Baumärkte), die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe inverkehrbringen.
Außerdem werden auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderlichen Erlaubnisse, Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Altenheimen erteilt.
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen
Das Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm umfasst nicht nur die allseits bekannten Aufgaben wie "Seuchenbekämpfung" und "Einschulungsuntersuchungen". Auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Bereich der individuellen Lebensverhältnisse, oder auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen möchten wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. So finden Sie hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u. a. für die Bereiche Gesundheitsplanung, Infektionsschutz, Umwelthygiene oder den Jugendzahnärztlichen Dienst.
Das kompakt beschriebene Leistungsangebot soll Sie unterstützen, auf dem kürzesten Weg die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.