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Naturschutzbeauftragte
Kontrolle von Natur- und Artenschutzvorgaben in den Stadtbezirken
Vor allem in den Außengebieten der Stadtbezirke sollen die Naturschutzbeauftragten die Behörden auf nachteilige Veränderungen in Natur und Landschaft hinweisen. Sie sprechen dort die Menschen an, die sich nicht an die Regelungen des Landschafts- und Naturschutzes halten. Daher benötigen sie ausreichende Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Naturschutzes, haben eine gute Menschenkenntnis und ein verbindliches Auftreten. So dienen sie als wichtige Schnittstelle zwischen den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach naturnaher Erholung.
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Zuständige Organisationseinheiten
- Untere Naturschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Teickner
Tel: 02381 17-7133
E-Mail: katharina.teickner@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Vor allem in den Außengebieten der Stadtbezirke sollen die Naturschutzbeauftragten die Behörden auf nachteilige Veränderungen in Natur und Landschaft hinweisen. Sie sprechen dort die Menschen an, die sich nicht an die Regelungen des Landschafts- und Naturschutzes halten. Daher benötigen sie ausreichende Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Naturschutzes, haben eine gute Menschenkenntnis und ein verbindliches Auftreten. So dienen sie als wichtige Schnittstelle zwischen den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach naturnaher Erholung.
Naturschutzbeauftragte, Meldungen, Schutzgebiete https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23204/showFrau
Teickner
A0.096b (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Teickner
A0.096b (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Kontrolle von Natur- und Artenschutzvorgaben in den Stadtbezirken
Vor allem in den Außengebieten der Stadtbezirke sollen die Naturschutzbeauftragten die Behörden auf nachteilige Veränderungen in Natur und Landschaft hinweisen. Sie sprechen dort die Menschen an, die sich nicht an die Regelungen des Landschafts- und Naturschutzes halten. Daher benötigen sie ausreichende Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Naturschutzes, haben eine gute Menschenkenntnis und ein verbindliches Auftreten. So dienen sie als wichtige Schnittstelle zwischen den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach naturnaher Erholung.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23204/show
Die Untere Naturschutzbehörde leistet einen Beitrag zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt, indem sie für den Erhalt und die Pflege der Natur und Landschaft sorgt. Kernaufgaben sind: Ausweisung, Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten, Landschaftspflege, Artenschutz, städtische Waldflächen, Baumschutzsatzung, Reitwegeplanung/ -regelung, Naturschutzbeauftragte, Naturschutzbeirat, Eingriffregelung, Beteiligungsverfahren usw.
31.1Zur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
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