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Wohnraumförderung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum
Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. Für eine verbesserte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel werden gezielt Anzeize gesetzt. Die Eigentumsförderung richtet sich an Familien, Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörifen, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Förderung angewiesen sind. Der Mietwohnungsausbau und die Wohneigentumsbildung sind dabei gleichrangige Förderziele. Bei der Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum wird in den neuen Förderbestimmungen der Landesregierung nicht mehr zwischen Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden - die Förderhöhe ist identisch.
Zuständige Organisationseinheiten
- Wohnraumförderung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
- Stadtplanungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stefan Stolzewski
Tel: 02381 17-4183
E-Mail: stefan.stolzewski@stadt.hamm.de
- Herr Thorsten Berger
Tel: 02381 17-8021
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
- Frau Kathrin Halfmann
Tel: 02381 17-8023
E-Mail: kathrin.halfmann@stadt.hamm.de
- Herr Frank Rother
Tel: 02381 17-8031
E-Mail: rotherf@stadt.hamm.de
Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. Für eine verbesserte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel werden gezielt Anzeize gesetzt. Die Eigentumsförderung richtet sich an Familien, Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörifen, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Förderung angewiesen sind. Der Mietwohnungsausbau und die Wohneigentumsbildung sind dabei gleichrangige Förderziele. Bei der Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum wird in den neuen Förderbestimmungen der Landesregierung nicht mehr zwischen Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden - die Förderhöhe ist identisch.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2307/showHerr
Stefan
Stolzewski
A1.013
Herr
Thorsten
Berger
A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Kathrin
Halfmann
A1.036 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Frank
Rother
A1.034 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Stefan
Stolzewski
A1.013
Herr
Thorsten
Berger
A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Kathrin
Halfmann
A1.036 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Frank
Rother
A1.034 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. Für eine verbesserte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel werden gezielt Anzeize gesetzt. Die Eigentumsförderung richtet sich an Familien, Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörifen, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Förderung angewiesen sind. Der Mietwohnungsausbau und die Wohneigentumsbildung sind dabei gleichrangige Förderziele. Bei der Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum wird in den neuen Förderbestimmungen der Landesregierung nicht mehr zwischen Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden - die Förderhöhe ist identisch.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2307/showDie Umsetzung der jährlichen Förderprogramme des Landes gehört zu den Kernaufgaben der Abteilung. Die Bewilligung von Darlehen zum Neubau von Mietwohnungen und für Eigentumsmaßnahmen unter Einbeziehung von Fördermitteln für Schwerbehinderte zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt von großer Bedeutung. Bei der Umsetzung werden die Erfahrungen und Bedarfszahlen der Wohnberatungsagentur für Senioren und Behinderte in unserer Stadt entsprechend umgesetzt. Die Zustimmung zu Modernisierungsmaßnahmen bei geförderten Wohnungen gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Mietüberprüfung.
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa 61.5
Zusatzinformationen:
Welche Fläche darf wie genutzt werden, welche Form der Bebauung ist zulässig und wo sind wichtige Freiraumkorridore, die für das Stadtklima wichtig sind und daher freigehalten werden müssen? Wie entwickelt sich der Individualverkehr und welche Mobilität brauche wir in Zukunft? Was passiert mit Brachflächen und ehemaligen Industrie- und Militärgeländen? Wie viel Wohnraum wird gebraucht? Solcher Art sind die Fragen, mit denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes Hamm beschäftigen. Dazu kommen die Beschaffung und Bewirtschaftung von Fördergeldern von Land, Bund oder EU, die Entwicklung von Projekten wie z.B. dem Lippepark Hamm, der Umbau der Innenstadt, moderne Wohnformen, Stadtteilmarketing oder Flächenbereitstellung für Energieprojekte - die Palette der Tätigkeiten ist bunt und die Anforderungen hoch. Im Stadtplanungsamt werden die planerischen Weichen gestellt für zukünftige Entwicklungen, hier wird die Basis bereitet für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse in der Stadt.
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