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Wohnraumförderung bei Mietwohnungsbau

Nur ein Mehr an Wohnungsbau wird dazu beitragen, die Mietpreise zu stabilieren. Die Landesregierung verfolgt mit der Wohnraumförderung das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Ein Förderschwerpunkt bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Die Wohnraumförderung trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnugsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Preisen zu sichern und neu zu schaffen.

Investorinnen und Investoren erhalten zinslose oder zinsgünstige Darlehen sowie Tilgungsnachlässe. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Mietniveau, in das die Gemeinde eingestuft ist und nach der Zielgruppe, für die der Wohnraum gebaut wird. Neben einer Grundpauschale pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche können verschiedene Zusatzdarlehen gewährt werden. Als Gegenleistung für die Fördermittel räumen die Fördernehmer der Kommune für die Zeitdauer der Förderung eine Mietpreis- und Belegungsbindung zu Gunsten von Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ein. Damit fördert das Land den Neubau und die Neuschaffung von qualitätsvollem, energieeffiientem und barrierefreiem, aber gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum.

Grundlage der Mietwohnraumförderung sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP)und die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) in den jeweils geltenden Fassungen.

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Wohnraumförderung bei Mietwohnungsbau

Nur ein Mehr an Wohnungsbau wird dazu beitragen, die Mietpreise zu stabilieren. Die Landesregierung verfolgt mit der Wohnraumförderung das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Ein Förderschwerpunkt bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Die Wohnraumförderung trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnugsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Preisen zu sichern und neu zu schaffen.

Investorinnen und Investoren erhalten zinslose oder zinsgünstige Darlehen sowie Tilgungsnachlässe. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Mietniveau, in das die Gemeinde eingestuft ist und nach der Zielgruppe, für die der Wohnraum gebaut wird. Neben einer Grundpauschale pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche können verschiedene Zusatzdarlehen gewährt werden. Als Gegenleistung für die Fördermittel räumen die Fördernehmer der Kommune für die Zeitdauer der Förderung eine Mietpreis- und Belegungsbindung zu Gunsten von Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ein. Damit fördert das Land den Neubau und die Neuschaffung von qualitätsvollem, energieeffiientem und barrierefreiem, aber gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum.

Grundlage der Mietwohnraumförderung sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP)und die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) in den jeweils geltenden Fassungen.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2305/show
Wohnraumförderung
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