BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Vorläufiger Reisepass
Sofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird von uns ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig.
Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.
Eine Vertretung ist nicht möglich.
Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück.
Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- biometrisches Passbild
- evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch
- Persönliche Vorsprache nötig
- Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (siehe Downloadbereich)
Kosten
26,00 €
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Verwandte Dienstleistungen
Sofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird von uns ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig.
Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.
Eine Vertretung ist nicht möglich.
Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück.
Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.
- Personalausweis / Reisepass
- biometrisches Passbild
- evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch
- Persönliche Vorsprache nötig
- Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (siehe Downloadbereich)
26,00 €
Reisedokumente, Reisepass, Kinderpass https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2285/showSofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird von uns ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig.
Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.
Eine Vertretung ist nicht möglich.
Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück.
Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.
Passgesetz
- Personalausweis / Reisepass
- biometrisches Passbild
- evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch
- Persönliche Vorsprache nötig
- Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (siehe Downloadbereich)
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
17-174