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KFZ- Vollmacht
Die Vollmacht ist für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zwingend vorgeschrieben, wenn der Halter nicht persönlich vorsprechen kann. Zusätzlich ist ein Ausweisdokument des Halters, mindestens aber die Kopie eines Ausweisdokuments des Halters, mit bestätigender Unterschrift im Original, mit vorzulegen. Wichtig ist zudem, dass das Ausweisdokument eine Unterschrift aufweist. Im Zweifel kann immer die Vorlage der Originalausweisdokumentes verlangt werden. Darüber hinaus ist ein SEPA-Mandat erforderlich.
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Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Die Vollmacht ist für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zwingend vorgeschrieben, wenn der Halter nicht persönlich vorsprechen kann. Zusätzlich ist ein Ausweisdokument des Halters, mindestens aber die Kopie eines Ausweisdokuments des Halters, mit bestätigender Unterschrift im Original, mit vorzulegen. Wichtig ist zudem, dass das Ausweisdokument eine Unterschrift aufweist. Im Zweifel kann immer die Vorlage der Originalausweisdokumentes verlangt werden. Darüber hinaus ist ein SEPA-Mandat erforderlich.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2280/show